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Johann Fetzer

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1.) VDH löschen und ganz neu installieren. 2.) VPN ausschalten bzw. auf anderes VPN wechseln. 3.) Es kann auch an der Quelle liegen. Download von anderer Quelle versuchen.

Darf man ein 25 km Auto fahren wenn der Führerschein entzogen wurde

Nur wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, brauchte keine Fahrerlaubnis für ein Mofa mit 25 km/h. Möglich, das dies für ein Auto mit 25 km/h auch gilt. Wer danach geboren ist, wird sicherlich eine Fahrerlaubnis brauchen - sowohll für das Mofa als auch für ein 25-km/h-Auto.

Hände fühlen sich durchgehend taub an.

Wahrscheinlich ist dies ein eingeklemmter Nerv. Ist nicht gut, je länger eingeklemmt, desto mehr "verkümmert" der Nerv wg. der resultierenden ständigen Unterversogung mit Nährstoffen. Daher schnell zum Neurologen und ggf. auch noch zum Orthopäden, denn rumraten in Foren bringt wirklich nicht viel.

Wie viel Geld darf unser Sohn (15) steuerfrei über das Internet verdienen?

Einkommenssteuerfrei sind Einnahmen bis 9.168 Euro im Jahr 2019. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag und dieser wird regelmäßig erhöht. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 9.169sten Euro wird Einkommensteuer fällig. Spenden sind nicht zu versteuern, sie gehören nicht zu den sieben Einkunftsarten, die besteuert werden. Ihr Sohn muss zukünftig immer schön Rechnungen schreiben. Auf die Nettobeträge kommt Umsatzsteuer, die dem Staat gehört und abgeführt werden muss (!). Es sei denn, Ihr Sohn meldet ein Gewerbe als Kleinunternehmer an, dann kann er jährlich bis zu 17.500 Euro Umsatz machen, ohne Umsatzsteuer auf die Nettorechnung aufschlagen zu müssen. Er kann also etwas billiger als die Konkurrenz arbeiten. Er weist auf seinen Rechnungen somit keine Umsatzsteuer aus, zieht diese nicht ein und muss diese somit nicht abführen. Allerdings kann er auch keine gezahlte Umsatzsteuer (genannt Vorsteuer) abziehen, z.B. wenn er sich einen neuen PC für die Firma kauft. Was sie jetzt tun müssen: Gewerbe als Kleinunternehmer nach §19 UStG für Ihren Sohn bei der Kreisverwaltung anmelden, anschließend für alle Arbeiten immer schön Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben ("Kleinunternehmer nach §19 UStG" ist das Stichwort) und nach Jahresablauf die Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung dem Finanzamt mitteilen. Dies geschieht im Rahmen der normalen jährlichen Einkommensteuererklärung, die er dann bis zum 30.06. des Folgejahres abgeben haben muss. Ausserdem muss er eine Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr bis 31.05. einreichen, wo bei Ihm aber überall eine "Null" steht, solange er Kleinunternehmer ist. Trotzdem muss er diese immer abgeben. Eine Umsatzsteuer-ID hat er als Kleinunternehmer auch nicht. Sollte der Gewinn unter den Eingangs erwähnten 9.186 € liegen, fällt keine Steuer an. Nur der Gewinn wird besteuert. Es kann sein, das Ihr Sohn diese Zahlen für 2018 nachliefern muss, aber keine Angst, das wird nicht so heiß gegessen,wie hier manche Panikmacher Glauben machen wollen. Tatsächlich hat fast jede Firma so angefangen: erst als Hobby, als Einmann-Klitsche, Einnahmen wanderten eben in die Tasche und irgendwann macht man das Ganze eben offiziell. Hängen sie die Vorjahre nicht an die große Glocke, aber lügen Sie auch nicht! Man muss ja nicht alles von selbst erzählen, bei Nachfrage jedoch schon. Nicht müssen auch nichts beweiseen, die müssen steuerlich Umstände nur glaubhaft machen. Das Finanzamt sieht das nach meinen Erfahrungen Recht locker, den jeder hat genau so einmal angefangen- das ist ganz normal! Sie können sich auch unverbindlich bei Ihrer zuständigen IHK informieren, da muss Ihr Sohn sowieso Mitglied werden und auch Beitrag zahlen, der ist so 50 - 100 Euro pro Jahr zuerst mal. Alles kein Drama, die IHK hat sicherlich auch Broschüren für Firmengründen ggf. können sie sich diese auch im Internet runterladen.