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Gast

Wie viel Geld darf unser Sohn (15) steuerfrei über das Internet verdienen?

Unser Sohn nimmt über verschiedene Plattformen im Internet Geld ein. Zum einen sind es Werbeeinnahmen, zum anderen wird er von Firmen bezahlt wg. seiner hohen Followerzahlen und zum anderen erhält er Spendengelder. Bei einigen Unternehmen wo er gelistet ist musste er auch schon seine SteuerID hinterlegen. Da die Einnahmen langsam anfangen immer mehr zu steigen und wir nirgends Artikel im Internet finden, bitten wir Sie um Hilfe. Nicht das für uns irgendwann das böse Erwachen kommt.
Frage Nummer 3000126146

Antworten (15)
kowalsky1970
Bitten Sie lieber einen Steuerberater um Hilfe.
wokk
Aha, wir haben es also mit einem Werbeheini zu tun . . .
PrinceAnswer
Steuerfrei bleibt das Einkommen bis zu einem Betrag von 9000 Euro jährlich.

Am besten gebt ihr ihm eine Ermächtigung und er gründet ein Gewerbe. Dann lässt er sich als Kleinunternehmer eintragen. Somit ist er aktuell bis zu einem Betrag von 17.500 Euro jährlich von der Umsatzsteuer befreit.

[Alle Angaben ohne Gewähr]
dschinn
>Am besten gebt ihr ihm eine Ermächtigung

Watt?
StechusKaktus
@Ing793: Ich denke, du täuschst dich mit dem Kindergeld. Die Regelung wurde geändert:

Einkommensgrenze entfällt beim Kindergeld 2015

Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Früher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind von 8004 Euro pro Jahr einhalten.
Musca
Allein die Tatsache, dass 15 -jährige Kohle machen im Internet, sollte stutzig machen. Da läuft was verkehrt im System.
dschinn
JEIN

Ich verstehe was du meinst.
Aber mal ein Beispiel dagegen:
Zusammen mit seinem Schulfreund Paul Allen gründete Bill Gates mit 14 Jahren seine erste Firma Traf-O-Data.
Musca
Schön ,dschinn, aber ich möchte nicht, dass Milchgesichter wie Mark Zuckerberg mein Leben bestimmen.
Und das werden sie auch nicht.
Gast
Ach, der schwache Musca mal wieder.
Was hat dein Angriff auf Facebook mit einem erfolgreichen 15-Jährigen zu tun?
Mal wieder der blanke Neid?
myMeinung
Richtig ist:

das kann man (ohne Kenntnis der Fakten, die sie selbst wohl nicht haben) FÜR IHREN SOHN überhaupt nicht beantworten !

IHR EIGENES Unheil
resultiert aus folgender Fragestellung:

Wie konnte Ihr minderjähriges Kind ein Konto eröffnen & ein (unangemeldetes ?) Gewerbe beginnen, ohne Ihre Aufsicht & Kontrolle & Erziehung ??

Von wem hat Ihr minderjähriges Kind das ungesetzliche (kriminelle) Verhalten gelernt / übernommen ?

Wer ist der Inhaber des Internetanschlusses ?
(Handy-Anschluss, Internetshop, Homenetzwerk,
vom Sohn gehackter Fremdanschluss)

?
Johann Fetzer
Einkommenssteuerfrei sind Einnahmen bis 9.168 Euro im Jahr 2019. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Grundfreibetrag und dieser wird regelmäßig erhöht. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 9.169sten Euro wird Einkommensteuer fällig. Spenden sind nicht zu versteuern, sie gehören nicht zu den sieben Einkunftsarten, die besteuert werden. Ihr Sohn muss zukünftig immer schön Rechnungen schreiben. Auf die Nettobeträge kommt Umsatzsteuer, die dem Staat gehört und abgeführt werden muss (!). Es sei denn, Ihr Sohn meldet ein Gewerbe als Kleinunternehmer an, dann kann er jährlich bis zu 17.500 Euro Umsatz machen, ohne Umsatzsteuer auf die Nettorechnung aufschlagen zu müssen. Er kann also etwas billiger als die Konkurrenz arbeiten. Er weist auf seinen Rechnungen somit keine Umsatzsteuer aus, zieht diese nicht ein und muss diese somit nicht abführen. Allerdings kann er auch keine gezahlte Umsatzsteuer (genannt Vorsteuer) abziehen, z.B. wenn er sich einen neuen PC für die Firma kauft. Was sie jetzt tun müssen: Gewerbe als Kleinunternehmer nach §19 UStG für Ihren Sohn bei der Kreisverwaltung anmelden, anschließend für alle Arbeiten immer schön Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben ("Kleinunternehmer nach §19 UStG" ist das Stichwort) und nach Jahresablauf die Einnahmen und Ausgaben zur Gewinnermittlung dem Finanzamt mitteilen. Dies geschieht im Rahmen der normalen jährlichen Einkommensteuererklärung, die er dann bis zum 30.06. des Folgejahres abgeben haben muss. Ausserdem muss er eine Umsatzsteuererklärung für das Vorjahr bis 31.05. einreichen, wo bei Ihm aber überall eine "Null" steht, solange er Kleinunternehmer ist. Trotzdem muss er diese immer abgeben. Eine Umsatzsteuer-ID hat er als Kleinunternehmer auch nicht. Sollte der Gewinn unter den Eingangs erwähnten 9.186 € liegen, fällt keine Steuer an. Nur der Gewinn wird besteuert. Es kann sein, das Ihr Sohn diese Zahlen für 2018 nachliefern muss, aber keine Angst, das wird nicht so heiß gegessen,wie hier manche Panikmacher Glauben machen wollen. Tatsächlich hat fast jede Firma so angefangen: erst als Hobby, als Einmann-Klitsche, Einnahmen wanderten eben in die Tasche und irgendwann macht man das Ganze eben offiziell. Hängen sie die Vorjahre nicht an die große Glocke, aber lügen Sie auch nicht! Man muss ja nicht alles von selbst erzählen, bei Nachfrage jedoch schon. Nicht müssen auch nichts beweiseen, die müssen steuerlich Umstände nur glaubhaft machen. Das Finanzamt sieht das nach meinen Erfahrungen Recht locker, den jeder hat genau so einmal angefangen- das ist ganz normal! Sie können sich auch unverbindlich bei Ihrer zuständigen IHK informieren, da muss Ihr Sohn sowieso Mitglied werden und auch Beitrag zahlen, der ist so 50 - 100 Euro pro Jahr zuerst mal. Alles kein Drama, die IHK hat sicherlich auch Broschüren für Firmengründen ggf. können sie sich diese auch im Internet runterladen.
Ell0
Ganz normal auch nicht mehr als 450 Euro, wie jeder andere auch. Alles darüber ist Abgabe-pflichtig.
Level
Da haben schon viele Youtube Stars das böse Erwachen gehabt, wenn sie auf einmal Steuern nachzahlen mussten.
hertamerkel
Auf jeden Fall einen Steuerberater fragen, bevor es noch zu Problemen kommt!
shyar
Ich würde auch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Durch die Werbeeinnahmen können schnell größeren Summen entstehen, die versteuert werden müssen.