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Pensionsansprüche Ex-Polizist?
Eine Pension ist keine Versicherungsleistung, wie die Rente, sondern eine Gehaltsleistung (Ruhegehalt). Entsprechend entfällt wie bei jeder Kündigung (egal ob durch sich selbst oder den Dienstherrn) der Anspruch auf Fortzahlung.
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