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Gast

Pensionsansprüche Ex-Polizist?

Wie ist es geregelt? Wenn ein Polizist wegen einer Straftat entlassen wird und die Pensionsansprüche gestrichen werden?
1. Bekommt er gar keine Pension mehr?
2. Oder nur Anteilsmäßig?
3. Oder nur eine Pension auf Sozialhilfeniveau?
4. Muss er Hartz 4 beantragen?
5. Wie sieht es aus, wenn das z. B. mit 45 Jahren passiert?
6. Wie sieht es aus, wenn das z. B. mit einem Monat vor der Pensionierung passiert? Ist dann wirklich alles weg?

Und wie ist es, wenn der Polizist selber kündigt und der Entlassung zuvor kommt?
7. Kann er damit die Pensionsansprüche sichern oder ist die Straftat entscheidend?

8. Was ist, wenn der Polizist sich beruflich verändert und in die freie Wirtschaft als Angestellter wechselt und erst danach irgend eine Straftat begeht, die keinen Bezug zur Polizei hat, hat das dann noch einen Einfluss auf seine Pension?
Frage Nummer 3000154899

Antworten (8)
ingSND
Zu 1-6)
Ein Beamter, der zu einer Freiheitstrafe ab einem Jahr verurteilt wird, verliert seinen Beamtenstatus und seine komletten Pensionsansprüche - auch einen Monat vor der Pensionierung, die sind dann weg.

Er wird stattdessen in der normalen Rentenversicherung nachversichert, und bekommt dann als Rentner die gesetzliche Rente, so wie ein normaler Arbeitnehmer.
Da ein Beamter in der Regel einen relativ niedrigen Sold hat in Erwartung üppiger Pensionen, fällt die Rente entsprechend niedrig aus, auch gibt es keine Zusatzversorgung (wie sonst im ÖD die Regel).

zu 7) wenn der Beamte selber kündigt, passiert genau das Gleiche - die Pensionsansprüche sind weg, es gibt stattdessen Rente

zu 8) die Frage erübrigt sich eigentlich, wenn er als Beamter kündigt, sind die Ansprüche auch ohne Straftat weg.
Aber selbst wenn er einen Weg findet, sich beurlauben zu lassen und in der Zeit Geld zu verdienen - selbst wenn er schon Pensionär ist: bei einer Straftat mit zwei Jahren Freiheitsentzug ist auch dann der Pensionsanspruch verloren und es gibt ab dann Rente.
DerWissende
Einfach mal google fragen, dann findet man:

Er wird mit Verlust des Beamtenstatus bzw. Verlust der Versorgungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit der Dauer des Beamtenverhältnisses nachversichert. Diese Absicherung ergibt sich aus dem SGB VI. Darin ist unter § 8 Abs. SGB VI geregelt, dass in einem solchen Fall die Nachversicherung zu erfolgen hat.

Die Nachversicherung erfolgt lediglich bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Eine eventuell vorhandene Zusatzversicherung wird nicht nachversichert.
warbiry
Du wirst einfach nachversichert.
Beamtenrecht verlust der Pension
DominikAx
Wer als Beamter aus dem Dienst ausscheidet (z.B. selbst kündigt oder entfernt wird), verliert alle Pensionsansprüche. Er wird jedoch von seinem bisherigen Arbeitgeber komplett sozialrechtlich nachversichert. Er steht also so da, als ob er das seinem Amt entsprechende Angestelltengehalt in den all den Jahren bekommen hätte. Das ist zwar mehr als die Beamtenbezüge ausgemacht haben, aber die Rente wird niedriger ausfallen als eine entsprechende Pension.
Zu 4: Er hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einer fristlosten oder eigenen Kündigung aber erst nach ein paar Monaten. Bis dahin muss er von seinen Rücklagen leben. So ist das auch bei allen Arbeitern und Angestellten.
Madman@run
Eine Pension ist keine Versicherungsleistung, wie die Rente, sondern eine Gehaltsleistung (Ruhegehalt). Entsprechend entfällt wie bei jeder Kündigung (egal ob durch sich selbst oder den Dienstherrn) der Anspruch auf Fortzahlung.
Matthew
Beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis unter „normalen“ Bedingungen (z.B. Privatisierung von Post, Telekom oder Bahn) behält man einen anteiligen Anspruch auf die Pension entsprechend der geleisteten Dienstzeit. Für die Zeit danach ist man dann gesetzlich Rentenversichert.
Bei Verlust des Pensions-Anspruchs aufgrund einer Verurteilung, werden die Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Danach geht es dann ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung regulär weiter. Für Zeiten in Haft wird ein Mindest-Versicherungs-Betrag an die Rentenversicherung abgeführt. Bei Arbeitslosigkeit greifen die dafür gültigen Regelungen.
Am Schluss hat man also Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Kombination aus anteiligen Pensions- und Renten-Ansprüchen. Liegen die zusammen unter Hartz4 kann man beantragen aufzustocken.
Artemis86
Ein Beamter muss für den Verlust seines Beamtenstatus entweder eine vorsätzliche Straftat begehen und dabei zu einer Haftstrafe von min. 1 Jahr verurteilt werden, oder er muss eine Tat begehen, die seinem Dienstherrn schadet (Verrat, Korruption, Bestechlichkeit usw.) und die ebenfalls min. 6 Monate Haftstrafen mit sich zieht.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, verliert der Beamte sofort jegliche Bezugs- und Pensionsansprüche. Er bekommt vom Staat, seinem ehemaligen Dienstherren, also keinen müden Cent mehr bis an sein Lebensende. Der Zeitpunkt ist dabei egal.

Dafür wird er aber in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, bekommt aber (da er ja kaum bzw. keine Beiträge eingezahlt hat) nur einen sehr minimalen Satz heraus.

Ein Beamter kann nicht einfach "kündigen", er muss eine Entlassung aus seinem Dienstverhältnis beantragen. Wird diesem Antrag zugestimmt, verliert der Beamte ebenfalls jegliche Ansprüche auf Versorgung - Bezüge und Pension sind also ebenfalls futsch. Auch hier wird der Beamte gesetzlich nachversichert.

Die letzte Frage beantwortet sich damit von selbst: Kein Beamtenstatus mehr = keine Pension. Wenn in der Zeit eine Straftat begangen wird, hat das mit dem früheren Beamtenstatus nichts mehr zu tun.

Insofern lässt sich zusammenfassen, dass der Staat seine Beamten zwar gut versorgt, sie aber umso brutaler abstraft, wenn sie kriminell werden. Darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man von seinem Dienstherren die Ernennungsurkunde empfängt.
Eleies
Hallo,
Beamte werden beim Verlust ihrer Pensionsansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung für den Zeitraum ihrer aktiven Dienstzeit nachversichert. Beim Entfernen aus dem Beamtenverhältnis ist die Straftat ausschlaggebend- dies betrifft vor allem den Tatzeitpunkt womit durch eine folgende Eigenkündigung des Dienstverhältnisses keine Rettung der Pension in Aussicht steht, da die Strafzettel scheinbar während des Dienstverhältnisses stattfand. Daraus folgt das Straftaten nach dem Beamtenverhältnis keinerlei Auswirkungen auf die laufende Pension haben dürften.
Lg