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Beate Scheuer

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Darf mein Chef mir nur die 6 Stunden in der Woche aus dem Vertrag zahlen?

Für Urlaubszeiten haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe der innert der 13 Wochen vor Urlaubsantritt tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dies ergibt sich aus § 11 BUrlG. Im Krankheitsfall richtet sich die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem Betrag, den der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum erzielt hätte. Überstunden sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet werden. (BAG 5 AZR 457/00). Dies sollte bei Ihnen der Fall sein. Für Ihre Frage bzgl. der zwei Wochen Arbeitsausfall aufgrund Corona ist entscheidend, auf welcher Rechtsgrundlage Sie nach Hause geschickt wurden. Wurde Kurzarbeit angeordnet oder wurden Sie freigestellt unter Lohnfortzahlung? Grundsätzlich sind Ihre Chancen auch hier gut, auf der Basis von 12 Stunden entlohnt zu werden. Genaueres könnte ich aber nur sagen, wenn ich die Vereinbarung kenne. Ansonsten sollten Sie auf eine Anpassung Ihres schriftlichen Vertrags an die tatsächliche Situation drängen. Nach dem Nachweisgesetz haben Sie einen Anspruch auf schriftliche Niederlegung der tatsächlichen Vertragsbedingungen. Beste Grüße, Beate Scheuer