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Gast

Darf mein Chef mir nur die 6 Stunden in der Woche aus dem Vertrag zahlen?

Guten Tag!
Ich arbeite seit 18 Monaten 12 Stunden in der Woche in einem Supermarkt auf 450 Euro Basis.
Durch die Corona-Krise musste ich zwei Wochen zuhause bleiben und war beim Blick auf mein Konto geschockt. Mein Chef bezahlte mir als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in diesen zwei Wochen nur 6 Stunden die Woche aus, weil diese so im Vertrag stehen. Aber ist das rechtmäßig, wenn ich doch seit anderthalb Jahren immer 12 statt 6 Stunden wöchentlich gearbeitet habe? Auch im Urlaubsfall das gleiche Spiel. Immer arbeite ich 12 Stunden, aber im Urlaub greift er auf die 6 Stunden im Vertrag.

Gilt kein Durchschnitt der gearbeiteten Stunden? Laut ihm muss ich, um beim Urlaub auf meine 450 Euro zu kommen, diesen mit Überstunden ausgleichen.

Danke für eure Hilfe!
Frage Nummer 3000152016

Antworten (4)
hertha-koslowski
leider muss ich dir wiedersprechen ingsiebenneundrei, der Gast hat in diesem Fall doch Anspruch auf Lohnfortzahlung mit den Überstunden.
Überstundenzuschläge und Vergütungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bleiben hierbei jedoch außer Betracht, sowohl bei monats- wie auch stundenbezogener Vergütung. Ausnahme hiervon ist, wenn es sich um dauerhaft anfallende Überstunden handelt, so auch BAG, 5 AZR 457/00.
Das trifft in diesem Fall wohl voll zu
Wäre doch prima für den Gast
Aber ich gebe dir recht er sollte seinen Arbeitsvertrag überarbeiten lassen
Beate Scheuer
Für Urlaubszeiten haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld in Höhe der innert der 13 Wochen vor Urlaubsantritt tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Dies ergibt sich aus § 11 BUrlG. Im Krankheitsfall richtet sich die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem Betrag, den der Arbeitnehmer im maßgeblichen Zeitraum erzielt hätte. Überstunden sind dabei zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet werden. (BAG 5 AZR 457/00). Dies sollte bei Ihnen der Fall sein. Für Ihre Frage bzgl. der zwei Wochen Arbeitsausfall aufgrund Corona ist entscheidend, auf welcher Rechtsgrundlage Sie nach Hause geschickt wurden. Wurde Kurzarbeit angeordnet oder wurden Sie freigestellt unter Lohnfortzahlung? Grundsätzlich sind Ihre Chancen auch hier gut, auf der Basis von 12 Stunden entlohnt zu werden. Genaueres könnte ich aber nur sagen, wenn ich die Vereinbarung kenne. Ansonsten sollten Sie auf eine Anpassung Ihres schriftlichen Vertrags an die tatsächliche Situation drängen. Nach dem Nachweisgesetz haben Sie einen Anspruch auf schriftliche Niederlegung der tatsächlichen Vertragsbedingungen.
Beste Grüße, Beate Scheuer
Skorti
Gast@stern.de
Da jibbet nichts hinzuzufügen. Zumal du auch bei ca. 48 Stunden im Monat im 450,00 EUro Bereich bleibst.

Wenn dein Chef sich weigert deinen Vertrag auf 12 Stunden zu setzen, dann mach halt keine Überstunden und arbeite auch immer nur 6 Stunden.
ausdemnichts
Also wenn du aufs Jahr gerechnet mehr Stunden arbeitest wie im 450 Euro eingeplant sind baust du eigentlich ein Zeitguthaben auf. Das sollte man entweder auszahlen oder du feierst die Zeit wieder ab. Auszahlen ist so eine Sache, da es ja dann aufs Jahr nicht mehr als 5.400 Euro sein dürfen.

Bei den Urlaubstagen ist übrigens nicht die Stundenanzahl wichtig sondern wie viele Tage du in der Woche arbeitest.

Wenn du an einem Tag in der Woche arbeitest hast du Anspruch auf 4 Tage Urlaub, bei zwei Arbeitstagen sind es 6 Tage im Jahr.

Aber um wasserdichte Informationen zu bekommen kannst du ja mal bei der Minijob Zentrale anrufen und dir das aus erster Hand bestätigen lassen.

Und dann mit dem Chef freundlich sprechen und verhandeln ;)