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Gast

Entschädigung für Ausfall

Bei Baggerarbeiten in der Nähe wurde ein Glasfaserkabel durchtrennt und Vodafone gab ca. eine Woche für die Reparatur an. Diese zog sich leider auf 1 1/2 Wochen. Jedoch wurden für den Totalausfall von Internet, TV und Telefon weder die Rechnung nach der Zeit des Ausfalls angepasst noch sonstige Wiedergutmachung seitens Vodafone geleistet. Begründet wird dieser Ausfall durch höhere Gewalt, da die Bauarbeiter nichts mit Vodafone an sich zu tun haben.
Kann ich ggf. Ansprüche geltend machen oder stimmt die Aussage von Vodafone?
Frage Nummer 3000267267

Antworten (4)
PezzeyRaus
erstens ja und zweitens nein. Und drittens ist es keine höhere Gewalt, wenn ein Baggerbediener das Kabel durchtrennt, sondern fahrlässige Unfähigkeit. Aber ob sich ein Prozess für die paar Kröten lohnt?
Skorti
"Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn der Unfall auf einem betriebsfremden, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführten Ereignis beruht, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist " (BGH NJW 1990, 1167)
Hier ist der der Begriff Unfall vielleicht weit hergeholt, aber die Beschädigung des Glasfaserkabels wurde durch Dritte verursacht, konnte wohl kaum durch Vodafon auf irgendeine Weise verhindert werden. Somit liegt höhere Gewalt vor. (Höhere Gewalt bedeutet nicht Unwetter, Naturkatastrophe etc.)
Haftbar zu machen wäre eigentlich die Firma, die die Bauarbeiten ausgeführt hat. Hier hätte man durch vorausschauendes Handeln, wie Einsicht in bestehende Pläne, den Unfall vermeiden können. Wenn es sich um eine kleine Firma handelt, meldet die dann Konkurs an und es gibt eh keinen Schadensersatz. Sofern halt alle Betroffenen Forderungen stellen.
Aber das ist meine Einschätzung und keine Handlungsgrundlage. Dazu müsste man einen Anwalt fragen.
PezzeyRaus
Gast hat aber einen Vertrag mit Vodafone und nicht mit dem Baggerfahrer. Wenn Vodafone den Vertrag nicht erfüllt und keine höhere Gewalt vorliegt (zB ein Meteorit schlägt ins Internet ein), können Regressansprüche geltend gemacht werden. Vodafone kann sich ja das Geld vom Baggerfahrerarbeitgeber zurückholen und wenn diese Firma pleitegeht, hat Vodafone Pech gehabt. Das nennt der Betriebswirt Betriebsrisiko.
Skorti
Das BGH hat höhere Gewalt halt anders definiert, auch "durch Handlungen Dritter herbeigeführten Ereignis".
Höhere Gewalt ist alles, was du unter normalen Umständen nicht vermeiden kannst.