['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Sebas | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige

Sebas

Aktiv seit: 30.11.2010
Neues Profilbild auswählen:

Benutzerverwaltung

0 Fragen in den letzten 180 Tagen
Alle Fragen von "Sebas"
0 Antworten in den letzten 180 Tagen
Alle Antworten von "Sebas"

warum müssen die akwbetreiber icht für endlager bezahlen?

Der Staat geht bei der Endlagersuche lediglich in Vorleistung, fordert das Geld aber von den Betreibern zurück - und zwar anteilig so, wie das Endlager von den Betreibern der Kernkraftwerke genutzt wird (also für Gorleben 100%, für Schacht Konrad rund 60%, da dort auch Abfälle auf Medizin und Forschung eingelagert werden). Durch diese Praxis soll sichergestellt werden, dass die Betreiber nicht aus Kostengründen Gutachten oder Untersuchungen "weglassen", da die Aufträge eben nicht von ihnen kommen. Außerdem haben die Betreiber nicht die Möglichkeit, sich Gutachter nach eigenen Gnaden auszusuchen, da die Auswahl der Gutachter vom Umweltministerium (also auch einige Jahre Trittin und Gabriel, die aber lieber keine Untersuchungen veranlasst haben) bzw. von Herrn König (Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz) Zu Asse und Morsleben gibt es weiteres zu sagen, aber es ist spät und ich mache das nur, wenn noch jemand das Thema liest und sich meldet.

warum müssen die akwbetreiber icht für endlager bezahlen?

Die Frage - und die meisten Antworten hier sind leider falsch (gestellt). Gemäß §9 des Bundesatomgesetzes (BAtG) müssen die Betreiber von Kernkraftwerken vollständig für die Endlagerung bezahlen. Dafür sind in den Strompreis Kosten eingepreist, so dass der Kernenergiestrom rund 3-4€c/kWh kostet. Das Gesetz schreibt vor, dass die Rückstellungen innerhalb der ersten 25 Betriebsjahre zu bilden sind, um sicherzugehen, dass das Kraftwerk lange genug am Netz ist um die Rückstellungen auch anzusammeln. Im Moment sind 27,6 Mrd. € in diesen Rückstellungen, wobei die Kraftwerke Isar2, Emsland, Neckarwestheim2 und soweit ich weiß auch Gundremmingen B&C noch keine 25 Betriebsjahre auf dem Buckel haben, so dass noch weiter angespart wird. Die Rückstellungen sind - unter Beachtung entsprechender Gesetze (was gerade die Sicherheit der Geldanlagen) betrifft, angelegt, wobei ein Zuwachs in Höhe der jeweiligen Inflation steuerfrei ist, der Rest muss versteuert werden.