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Gast

10-Jahres-Frist umgänglich?

Eltern vererben ihr Haus vor 7 Jahren zu Lebzeiten Sohn A, allerdings mit lebenslangem Wohnrecht. Also Sohn A ist offizieller Eigentümer und die Eltern haben Nießrecht oder wie das heißt. Jetzt möchte ihm das sein Bruder-SohnB-abkaufen zum damals ermittelten Wert. Muss er die 10 Jahre einhalten wegen den Spekulationssteuern-weil er es ja nicht selbst bewohnt hat oder gibt es die Möglichkeit das jetzt schon abzuwickeln weil es in der Familie bleibt oder so?!
Frage Nummer 3000118704

Antworten (5)
dschinn
Wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor!
Egal ob hier Familienbande bestehen oder nicht.
Laschi
Im Zweifel frag den Notar.
Skorti
Wenn der Bruder zum damals ermittelten Wert kauft, ergibt sich kein Gewinn und somit werden keine Steuern fällig.
dschinn
Also eigentlich ist die Sache etwas komplizierter....

Das Haus ist ja wohl vor 7 Jahren verschenkt worden um eben Erbschaftssteuer zu umgehen.
Somit ist damals statt des Verkehrswerts der Kapitalbarwert des Nießbrauchsrechts zugrunde gelegt worden, anders geht es gar nicht.

Wie man nun einen Verkauf durchführt und beides gegeneinander verrechenen will, ist mir nicht ganz klar.

Hier hat der Fragesteller entweder nicht alle Infos geliefert oder sogar falsche.

Ab zum Fachanwalt oder Notar, alles andere ist Mist!
Eva Hamberg
Die 10 Jahre können nicht umgangen werden. Gewinn muss dann immer versteuert werden (ist übrigens oft weniger als man denkt, jedenfalls beim Verkauf von 'normalen bürgerlichen' Häusern. Das würde ich erstmal durchrechnen, ob das überhaupt den Aufwand lohnt, vor allem, weil... egal). Spannender ist die Frage, welche Beträge zu Grunde zu legen sind. Alles andere würde sich ja dann ergeben. Ich denke auch, da muss ein Fachanwalt ran oder einfach mal beim örtlichen Finanzamt fragen :)

Übrigens... der Bruder (Sohn A) könnte das an seine Eltern zurückschenken, die Eltern dann an Sohn B. Und alle nutzen die Freibeträge. Der Kaufpreis könnte den Weg nur anders herum nehmen: Sohn B Kohle an Eltern, die Kohle an Sohn A. Fertig :)