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Gast

Ab wann hat eine Ehefrau anspruch auf Witwenrente

Frage Nummer 53690

Antworten (2)
elfigy
Ich vermute, Sie meinen ab welcher Dauer der Ehe ein Anspruch besteht. Grundsätzlich ab einem Jahr nach der Eheschliessung, es sei denn der Ehemann stirbt durch einen Unfall, oder die Witwe kann anders nachweisen, daß die Ehe nicht nur aus Versorgungsgründen geschlossen worden ist.
elfigy
keine Ahnung, wie das bei den Politikerrenten geregelt ist. Ich kenne nur Versorgungsverträge aus der freien Wirtschaft, in denen es so geregelt ist, daß wenn der Versorgungsberechtigte bei der Eheschliessung über 60 Jahre alt ist, die neue Ehefrau leer ausgeht. Man unterstellt da eine Versorgungsehe. Was sicher auch nicht jedem Fall gerecht wird.