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Sven Schulte

Ab welchem Alter darf man in Deutschland Werbung austragen?

Frage Nummer 23388

Antworten (3)
schreipunk
Ab 13 Jahren - siehe Jugendarbeitsschutzgesetz
KroshkaMaya
Das Jugendschutzgesetz erlaubt kleinere Arbeiten mit kurzer Dauer ab dem zwölften Lebensjahr. Zeitungen und Werbeflyer austragen gehören hier dazu. Die Eltern müssen aber zustimmen und im Zweifel aushelfen, falls dem Kind seitens der Schule etwas dazwischen kommt.
Lerrmann_Der2
grundsätzlich ist kinderarbeit verboten. es gibt jedoch ausnahmen, um z. b. das taschengeld aufzubessern. dafür muss das kind mindestens 13 j. alt sein. die arbeit darf aber nicht zu unterrichtszeiten ausgeübt werden, nicht mo - sa von 8.00 - 18.00 uhr stattfinden und darf max. 2 stunden pro tag dauern.