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kleene1989

Abmahnung Fareds --> illegales anbieten von Musiktitel Geldstrafe? Was tun?

ich habe eine abmahnung von fareds bekommen, ich soll einen musiktitel von Monrose zum download angeboten haben, nun soll ich eine unterlassungserklärung unterzeichnen und 450,- euro zahlen.... ich habe jedoch niemals diesen oder andere musiktitel zum download angeboten, was kann ich tun, wie soll ich mich verhalten, 450,- euro will ich sicher nicht zahlen.... allerdings wenn ich mir einen Anwalt nehme kostet dieser genausoviel oder gar mehr.
Frage Nummer 6637

Antworten (39)
d2i7r8k
Entweder hat Dein Kind es ohne Dein Wissen angeboten, dann bist Du trotzdem dran, oder Du bist unschuldig, dann nichts bezahlen. Erst auf eine Mahnung reagieren und Widerspruch einlegen. Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterzeichnen!
tobix
Ist es möglich, dass andere Personen bspw. über ein ungesichertes/schlecht gesichertes WLAN Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatten?

Eine Unterlassungserklärung niemals ohne Anwalt unterzeichnen, u.a. da sie meist strafbewehrt sind. Ein Anwalt kann eine modifzierte Unterlassungserklärung schreiben, die man zurückschickt.

Ich halte die Anwaltskosten für eine gute Investition, auch dann wenn man unschuldig ist.
wurzelkitt
Das wichtigste verschweigst du (natürlich): ob du diesen Musiktitel je auf deinem Rechner hattest...

Wenn ja, gibt es vielfätige Möglichkeiten: Trojaner, ungesicherter WLAN zugang, oder jemand anders hat deinen Rechner benutzt.

Evtl hast du dir den auch mit mehr oder weniger dubiosen Programmen selbst runtergeladen. Die meisten dieser Programme bieten bereits Teile des Songs sofort wieder an, selbst wenn der noch nicht vollständig heruntergeladen wurde. Wenn irgendwas davon zutrifft: dumm gelaufen und Pech gehabt.
kleene1989
also mein Kind war es nicht .... ich habe keins....

Hat den jemand Erfahrung mit dieser Firma oder ähnlichen Abmahnungen usw.

Sollte man das schreiben einfach mal fürs erste nicht beachten? .... Oder lieber wiederspruch einlegen?

Möchte schließlich auch nicht das sich die kosten noch erhöhen, weil ich nichts tue....
wurzelkitt
Und auf die wichtigsten Fragen noch immer nicht geantwortet. Dann tippe ich einfach mal auf Song herunter geladen, Software genommen, die gleich wieder anbietet => dumm gelaufen.
kleene1989
du hast deine frage in dem moment geschrieben wo ich meine antwort geschrieben habe

nein ich hatte diesen Song nie auf dem PC noch sonstwo...
hör Monrose nicht...
wurzelkitt
Gut. nächster Punkt: WLAN abgesichert? Nein? WEP? WPA2?
wurzelkitt
Wenn dein WLAN abgesichert ist (WPA2) würde ich mich hoerüber informieren anstatt in dieser Lachnummer hier:

http://tinyurl.com/38pxfzl
sininen
KOmisch, dass Sie hier die Frage stellen, wo doch bei Google zig Seiten auf die Firma und ihre seltsamen Geschäftsmethoden aufmerksam machen...
Schaun se mal hier.
kleene1989
wlan ist gesichert

und ja ich habe die vielen Internetseiten zu dieser Firma auch schon gesehen
ich habe allerdings keine Seite gefunden wo definitiv steht "dies ist eine Fake Firma" und ich habe auch keine gefunden die besagt "diese Firma ist echt, wenn die sie anschreiben ist wirklich was vorgefallen"

ich finde nur Seiten die sagen das die Geldsumme die gefordert wird zu hoch ist.....
also wirklich schlau bin ich daraus nicht geworden ....
JoeSkeleton
hi,
nichts unterzeichnen und nichts zahlen,Anwalt zu Rate ziehen.Der Link unten ist zwar im Prinzip nur Werbung,gibt aber Tips für das weitere Vorgehen...
kleene1989
die frage ist dann aber echt
anwaltskosten .... oder dann doch die 450,- euro von denen zahlen

anwalt ist schließlich nicht gerade billig.....
meislein
Es kommt darauf an...

Also rechtlich gesehen ist es so, dass der Inhaber des geschützten Werkes das Recht auf Schadensersatz als auch Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung hat. Hierzu ist folgendes zu sagen:
Schadensersatz wird der Rechtsinhaber niemals nachweisen können. Wie auch? Er müsste Zeuge vorbringen, die aussagen, sie hätten das Album oder die Single gekauft, hättest Du nicht zu fraglichen Zeitpunkt das Stück / Album o.ä. zum download angeboten. Die werden sie wohl nicht finden ....also vollkommen gefahrlos.

Die Kosten der Rechtsverfolgung haben lange Zeit für Ärger und jede Menge Rechtsstreite gesorgte. Letztlich hat der BGH vor einigen Wochen (ca. Mai oder Juni) hierzu ein Urteil gesprochen, wonach die Anwaltskosten auf etwa 100 Euro gedeckelt werden - analog zu § 97 "Urheberschutzgesetz" oder so. (lies es am besten im Gesetz nach oder suche Dir das BGH-Urteil zu Abmahnungen raus).
meislein
D. h., dass sie GERICHTLICH nicht mehr als 100 Euro zzgl. etwaiger Detekteikosten gegen Dich durchbekommen. Ich würde Dir also abraten, den vollen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Die Unterlassungserklärung ist jedoch eine andere Sache. Auf gar keinen Fall darfst Du die Dir zugeschickte Erklärung unterzeichnen. Danach erkennst Du Deine Schuld an und verpflichtest Dich für 30 Jahre - auch wenn sich in der Zeit die Gesetze ändern sollten oder dergleich.

Ich habe in den letzten Monaten massig Abmahnungen bekommen, da ich die TOP 100 runtergeladen habe und dafür etliche Abmahnungen erhalten habe. Zuerst von den WALDORF Rechtsanwälten...
Damals habe ich mir einen Anwalt gesucht, der mich für ein Festhonorar von etwa 90 Euro vertreten hat. Er hat den Vergleichsbetrag zwar nicht verhandeln können, hat mir aber eine einwandfreie Unterlassungserklärung verfasst.
meislein
Danach habe ich noch etliche Abmahnungen von der Kanzlei Nümann + Lang erhalten. Bei der 1. Abmahung habe ich die Unterlassungserklärung unterschrieben, aber keinerlei Zahlung geleistet. Bisher ist nichts mehr gekommen und die Angelegenheit ist verjährt. Die Verjährungsfrist beträgt nämlich 6 Monate. D.h., hat der Rechtsinhaber nicht innerhalb von 6 Monaten seine Ansprüche gegen Dich geltend gemacht, kann Dir gar nichts mehr passieren.

Auf die weiteren Abmahnungen habe ich auf anraten eines Bekannten hin gar nicht mehr reagiert - auch keine Erklärungen unterschrieben o.ä.. Bislang ist auch in diesen Angelegenheit rein gar nichts mehr gekommen.
meislein
Ich kann Dir allerdings nicht sagen, wie die Kanzlei Fareds bzw. deren Auftraggeber reagiert. Es mag sein, dass sie nicht weiter gegen Dich vorgehen ... es kann allerdings auch passieren, dass sie eine einstweilige Verfügung gegen Dich erwirken. Und das wird richtig teuer.

Wenn Du auf Nr. sichern gehen willst, lass Dir eine Unterlassungserklärung von einem Anwalt verfassen und schicke diese zurück.

Hat denn schon jemand Erfahrungen mit der Kanzlei Fareds gemacht?

Und welche Programme gibt es denn, die zwar downloaden, aber nicht gleichzeitig uploaden? Offenbar gibt es derartige Programme....

Viel Glück und schreib doch mal, wie es ausgegangen ist....
StechusKaktus
In jedem Fall zügig reagieren, sonst versäumst du Fristen. Z.B. den Sachverhalt abstreiten und um Beweise für die Unterstellung bitten. ("""...die von Ihnen gegen mich vorgebrachten Unterstellungen weise ich vollinhaltlich zurück und fordere Sie auf, belastbare Belege für die gegen mich erhobenen Vorwürfe vorzulegen...") Falls die Belege stichhaltig sein sollten, weitere Schritte, ggf. mit Anwalt, unternehmen.
Solario
Auf keinen Fall sofort bezahlen. Dann wittern die nur noch mehr Geld von dir. Auch nicht vorschnell einen Anwalt nehmen. Viele kennen sich mit dem Thema nicht aus (ich habe so leider Geld zum Fenster rausgeworfen). Auch die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, sondern eine modifizierte Untelassungserklärung hinschicken

Gebe mal bei Google "Abmahnwahn Dreipage" ein. Dort findest du alles zu dem Thema.
beansidhe
Schauen Sie mal auf

http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/100516-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung.html

Das ist ein Forum für alle solche Rechtsanwaltsfirmen, die auf derselben Masche reiten... und darauf bauen, daß etwa 25% aller Leute sofort zahlen. Das reicht zum Bezahlen der Schreibkräfte, die solche Briefe massenweise verschicken. Den FAQ im Forum folgen und sich dann entscheiden.
ATOATORx1
Also ich möchte das nicht als Tipp oder Aufforderung verstehen. Ich habe bestimmt schon 20 Abmahnungen erhalten. Bisher weder reagiert noch gezahlt. Weiterverfolgt wurde das von keiner Kanzlei...
steinhaus
Mit Rechtsschutzversicherung in Verbindung aufnehmen. Ich hatte nur einmal Ärger. Da ich langjähriger Kunde bin, wurde der Anwalt von dem Versicherer auf Kulanz bezahlt. Der Anwalt hat mit einem Brief alle Probleme aus der Welt geschafft.Für mich war das eine "klasse" Sache, nur zwei Telefonate. Problem gelöst!
Gast
Nicht zu reagieren ist das Fatalste überhaupt, was man machen kann! Bei einer Abmahnung ist schon aufgrund der stets sehr eng gesetzten Fristen ein schnelles Handeln von Nöten. Nicht zu reagieren kann eine einstweilige Verfügung zur Folge haben (die heutzutage sehr schnell erwirkt werden kann), und die wird dann richtig kostspielig für den Abgemahnten. Wenn man sich nicht mit der Materie auskennt: fachkundigen Anwalt, der auf Medien- und Urheberrecht spezialisiert ist, einschalten. Viele Anwälte geben eine kostenlose Ersteinschätzung der Sachlage. Zweiter Schritt: mod. Unterlassungserklärung (mit o. ohne anwaltl. Hilfe), die auf jeden Fall abgegeben werden muss, um die Unterlassungsansprüche zu erfüllen. Ob man dann tatsächlich zahlt oder nicht, sollte man sich gut überlegen. Die Verjährungsfrist jeder Abmahnung beträgt 3 Jahre! Das Risiko einer Klage mag zwar gering erscheinen, aber Ausnahmen bestätigen immer die Regel.
Doreen_Koeln
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem, zuerst hat mich Bindhardt Fiedler abgemahnt, wegen Bushido mit 350 Euro... hab ich auch bezahlt, weil ich dachte dass ein Anwalt teurer ist. Aber dann kamen immer mehr Abmahungen... dabei hat meine Tochter nur einmal die German Top 100 runtergeladen, anscheinend ist das aber so, dass dann jeder Künstler mit seiner eigenen Kanzlei abmahnt..

Ich war dann in Köln bei Rechtsanwalt Christian Solmecke, der hat mir geholfen. Unterschreib auf keinen Fall den Vordruck von Fareds, weil sonst immer mehr abmahnungen kommen...

Ich füge Dir einen Link zu Top 100 und Fareds beI.



und hier ein Video zu Top 100 Abmahnung:



viel Erfolg

Doreen
tvc64
Bei dieser Masse von Antworten ist man am Ende genau so schlau wie vorher.
Natürlich kostet der eigene Anwalt auch erst mal. Hier ist keiner nötig, wenn sich die Fragestellerin ABSOLUT sicher ist, den abgemahnten Tatbestand nicht erfüllt zu haben. Dann reicht es völlig, die Abmahnung als unbegründet zurückzuweisen.
Der Gegner muss den Beweis für seinen angeblichen Anspruch führen. Wenn er es überhaupt gerichtlich versucht, muss erst dann ein Anwalt beauftragt werden, der seine Kosten beim Gegner geltend macht, wenn er gewinnt.
Dawn667
Aus der Nummer kommst Du auch ohne einen Anwalt raus. Es muß lediglich eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" an den Abmahner versendet werden (nichts anderes würde ein Anwalt auch tun). Wie die auszusehen hat, kannst Du Dir z.B. unter der bereits genannten Seite "Abmahnwahn Dreipage" ansehen. Es braucht eine Zeit, bis man alle Informationen gelesen und verstanden hat und sich ein entsprechendes Schreiben anhand der Vorlage erstellt hat. Aber ab dann kann man sich zurücklehnen. Der Abmahner wird in den Wochen danach noch den ein oder anderen Droh- und Bettelbrief auf den Weg bringen, die Du getrost abheften kannst. Eine Klage hat man realistisch betrachtet nicht zu befürchten. Das ist ein Massengeschäft mit Serienbriefen. Die kümmern sich nicht weiter um Nichtzahler, sondern mahnen munter weiter die nächsten ab und leben von denen, die sich einschüchtern lassen und zahlen.
Lauterbach
Ignorieren und Anzeige wegen Erpressung und Aufstellung falscher Behauptungen gegen Fareds einreichen.
kleene1989
Also ich habe jetzt eine Modifizierte Unterlassungserklärung und eine Wiederspruchserklärung zurück geschickt... Mal abwarten was passiert...
divingoli
Die Antwort von d2i7r8k ist Unsinn.

Auf jeden Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben und umgehend zurückschicken. Allerdings nicht die vorgefertigte die vom Anwalt kommt sondern eine modifizierte die es in Internet zum Herunterladen gibt(siehe Link). Oder einfach mal über eine Suchmaschine nach den Vordrucken suchen.

Auf keinen Fall zahlen da damit die Schuld anerkannt wird.

Alles dazu steht in den entsprechenden Foren. Nach 3 Jahren ist die Geschichte verjährt.

Habe die Geschichte selber schon einmal durch.
Klabautermann
Ein Freund hat das gleiche Problem. Auf der Gegenseite ist auch Fareds. Er will auch 450 Euro. Sinnvoll ist wohl:
1. Nicht die Unterlassungserklärung von Fareds unterschreiben, sondern eine modifizierte.
2. Aktuelle (Mai 2010?) BGH-Entscheidung beachten.
3. Auf jeden Fall zeitnah antworten.
Dumm ist, dass die Rechteinhaber einen sogenannten "fiegenden" Gerichtsstand wählen können (in der Rechtsprechung noch die überwiegende Meinung) und die Angelegenheit dorthin zu verlegen versuchen, wo sie eine günstige Rechtsprechung erwarten.
Zur Zeit ist Sendepause bei Fareds.
Die Antworten von Wurzelkitt halte ich für unzutreffend, wenn dort der Eindruck erweckt wird, man könne sich gegen die Forderung von Fareds nicht erfolgreich wehren.
marina_bleschke
Hallo, habe genau das selbe Schreiben bekommen,
auch wegen Monrose!
Geh morgen zum Anwalt, zum Glück hab ich als Schülerin anspruch auf nen Anwalt

Mir braucht keiner einzureden ich hätte das runtergeladen oder so.
Wer sich bei google mal umschaut findet 1000 Betroffene dieser Betrüger!

Soll das Morgens hochgeladen haben, zum Glück war ich an dem Tag nachweisslich in der Schule.

Und was soll ich mit dieser schw*chtel-Musik, ich bin goth durch und durch

Also lasst euch nicht betrügen
Granaty
meine abmahnung von fareds wegen monrose kam diese woche. habe davor schon zwei von anderen kanzleien bekommen. was ist mit der behaupteten deckelung der gebühren auf 100 euro. angeblich hat der bgh die kosten nämlich nicht gedeckelt (wohl falsche pressemitteilung???)

wer ist hier im bilde? ist die quelle seriös? für mich ist schon entscheidend ob ich wenn fareds klagt zu 100 oder mehr als 1000 (wegen streitwert) verurteilt würde. und was ist mit dem schadensersatz bei einer klage. von 15 euro für ältere lieder bis 5000 euro für cds habe ich alles gelesen???
duckstone
Beim Schadensersatz kommt es darauf an, was die Lizenz für die Datei kostet. Bei einem alten Lied ist das viel weniger als bei einem aktuellen titel wie bei monrose. Auch hier ist jedoch kaum mehr als 150 euro für die abmahner drin (so die Urteile im Netz), wenn es nur um ein musikstück (nicht ganze cd) geht.

Die "Musik" spielt bei den Anwaltsgebühren. Auch wenn der BGH keine Deckelung auf 100 euro in sein urteil geschrieben hat: Die Abmahnkanzleihen haben Angst, dass irgendwann ein solches Urteil kommt. Daher sollte man bei einer einzelnen Musikdatei maximal 250 euro als Vergleich für Schaden und Anwaltskosten anbieten (auf jeden fall versuchen)! Ob man es lieber auf eine Klage draufankommen läßt ist eher ne Mentalitätsfrage... ;-)
duckstone
Die Verjährung tritt übrigens nach 3 Jahren (nicht nach 6 Monaten) ein. Findest Du überall im Netz. Wenn Fareds klagt, dann sicher erst nach einigen Monaten. Das ist ein Massengeschäft und eine Klage ist viel mehr Aufwand als eine Abmahnung. Daher fordern die bei einer Klage ja gleich ein Vielfaches.
Laut Homepage macht Fareds eine Bonitätsprüfung >
Die werden also nur die verklagen, bei denen was zu holen ist. Wenn Deine Schufaeinträge schon rot sind, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen ;-)
duckstone
Heute im Netz gefunden: Klagewelle gegen Raubkopierer... (unbedingt lesen!)


In den USA kommt nach der Abmahnwelle demnach nun die Klagewelle ("spät aber gewaltig"). Die Rede ist von einer spezialisierten Kanzlei, die erst seit 2010 aktiv ist. Klingt verdächtig wie Fareds... Der Beitrag spricht von 46.560 Klagen allein bei Pornos (tausende täglich). Ich glaube aber nicht, dass es bei uns so schlimm wird wie in den USA. Dort können die Abmahner wohl mit Massenklagen Kosten sparen. In Deutschland kriegt jeder zum Glück seinen eigenen Prozess (schließlich Rechtsstaat)
Granaty
habe trotz modUE zweites bitterböses schreiben von fareds bekommen. werde wohl 200,- für alles bieten und meine immatrikulationsbescheinigung (bettelstudent) rüberschicken. schmerzgrenze wären wohl 250,-, wenn die sache dann vom tisch ist und ich dafür keinen anwalt brauche. hat hier schon mal einer versucht sich mit denen ohne anwalt zu einigen (schreiben, telefon?)
Chaostom1
Wir haben als Gastrobetrieb auch diese Briefe bekommen. Leider von verschiedenen Rechtsanwälten und alles für ein Datum (13.08.2010) An diesem Tag war unser Betrieb geschlossen und das Lan ist geschützt. Wir haben auf jeden Brief Widerspruch eingelegt und nur diese Kanzlei Fareds hat zurück geantwortet. Es ist eine bodenlose schweinerei was da abgeht und es wird leider auch noch von unserem Gesetzgeber geduldet. Auf jeden Fall, nichts Unterschreiben und immer gleich Widerspruch einlegen. Trotzdem werden wohl immer welche darauf rein fallen.
magic112
Hier findest du gute Informationen zu den Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Fareds und eine FAQ Liste
puschel450
Wir haben das selbe bekommen,habe einen Anwalt genommen der möchte 150, 00Euro haben .Ich habe aber jetzt gelesen das die zusammen arbeiten,was nun soll ich die 150 Euro zahlen oder nicht
gofrettin
Was passiert wenn wir modifizierte unterlassung erklärung zuschicken?

Was dann? Was passiert meistens?