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recKul

Aktuelles Führungszeugnis in einer Arbeitsunfähigkeit

Hallo allerseits,

Ich bin Arbeitsunfähig und das bereits über 6 Wochen.
Mir fehlt eine Lohnfortzahlung vom ganzen Dezember. Eine Abrechnung habe ich auch bekommem.
Ich habe eine Email von der Personalabteilung meiner Firma erhalten: Die haben mir eine frist gegeben ein aktuelles Führungszeugnis bis zum 19.01, 10 Uhr nachzureichen, damit die Lohnzahlung bis zum 20.01 pünktlich erfolgen kann.
Nach meiner logischen Betrachtungsweise, bin ich der Meinung das eine aktuelles Führungszeugnis in einer Arbeitsunfähigkeit nicht erforderlich ist. Wie sieht das ganze Rechtlich aus?
Frage Nummer 3000067618

Antworten (4)
Cordelier
Ja, reckul, du schreibst zwar nicht zwar nicht viel, aber genug.
umjo
recKul, Deine Angaben sind für eine sinnvolle Antwort nicht ausreichend.
Außerdem sollte Dir Deine 'logische Betrachtungsweise' eigentlich sagen, dass die Frist Deiner Personalabteilung 19.01, 10 Uhr bereits seit mehr als 24 Std. verstrichen ist.
Und, wozu benötigt/fordert eigentlich Dein AG ein Führungszeugnis, und was bitteschön hindert Dich (trotz Krankheit), dem AG ein solches zur Verfügung zu stellen?
Du siehst, es sind reichlich Fragen offen.
Probleme so zu schildern, dass Dritte zielführend antworten können, ist ganz offenbar selbst ein Problem...

Immerhin bist Du hier angemeldet und kannst ggf. reagieren!
Rentier_BV
Hallo recKul
Abgesehen davon, dass hier keine Rechtsberatung im von dir gewünschten Sinne stattfinden darf, ist deine Schilderung ziemlich verworren.
Was hat AU über 6 Wochen mit Lohnfortzahlung und Abrechnung zu tun?
Seit wann entscheidet ein Führungszeugnis über Lohnzahlung?
Ich empfehle dir dringend, die ganze Sache nochmal durchzudenken und dann zu einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu gehen.
R.
peterson
Was hat das Führungszeugnis mit deinem Gehalt zu tun?