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Kosta69

alg2 kürzung?

ne freundin von mir geht in die kur.laut amt wird ihr geld abgezogen,da sie dort vollverpflegt wird.stimmt einerseitz,anderseitz ist es aber auch so,das sie 10 euro pro tag eigenanteil hat.ist das rechtens?man kann doch net geld einbehalten und dann soll sie noch die 10 euro pro tag zahlen,dazu kommen noch die fahrtkosten zur kur die sie selber tragen solle.sie bekommt anscheinend einen kleinen teil zurück...weiss da jemand rat ?
Frage Nummer 53136

Antworten (3)
Gast
die 10 € sind eine zuzahlung zur med leistung und gehen an die krankenkasse. die haben also nichts mit der verpflegung zu tun. die muss jeder alg2 empfänger aus dem regelsatz begleichen. aber man beachte die zuzahlungsgrenzen pro jahr.
Meyerhuber
Und als nächstes soll dann das Amt auch noch das Klopapier bezahlen. Kann ja nicht rechtens sein, dass man das vom alg2 bezahlen muss, denn Zeitungspapier ist zum Abwischen ja nicht human.
Skorti
Bei ALG2 Empfängern beträgt die maximale Zuzahlung im Jahr ca. 42 Euro. Wenn deine Bekannte wahrscheinlich nicht mehr dies Jahr zur Kur geht, soll sie sich am besten das Geld nehmen und der Krankenkasse (nach Rücksprache) überweisen. Sie bekommt dann eine Karte, dass sie von weiteren Zuzahlungen nächstes Jahr befreit ist. Das sollte man sich wenn man regelmäßig krank ist ohnehin machen, da diese Befreiung für die Medikamentenzuzahlugen ebenso gelten wie für das Eintrittsgeld in der Artztpraxis, das alle 3 Monate fällig ist. Wer bewahrt sich schon jede Quittung in der Apotheke auf, um anschließend am ende des JAhres zu kucken, ob es mehr als 42 Euro an Zuzahlungen waren.