['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Rumänien für geplante Zahnarzt behandlung - Mundhöhlenrehabilitation ( Implantate Operation, Wurzelkanalbehandlung) | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Rumänien für geplante Zahnarzt behandlung - Mundhöhlenrehabilitation ( Implantate Operation, Wurzelkanalbehandlung)

Hallo,

Anfang November 2017, wegen Zahnschmerzen, habe ich den Zahnarzt in Rumänien besucht. Der Diagnostik ist Mundhöhlenrehabilitation. Die erste Krankschreibung ist natürlich vom meiner Rumänischen Arzt und mein Arbeitgeber hat es akzeptiert. Kein Kommentar. Nachdem ich zurückgekommen bin, habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass im Februar 2018, zwischen 14-28, wieder gehen muss.

Aber, vor Weihnacht habe ich habe meinen Job gekündigt und ich bin immer noch in Kündigungsfrist bis Ende März.

Am 14. Februar 2018 bin ich nach Rumänien abgereist und am selben Tag die ärztliche Bescheinigung geschickt. Am 1. März war ich wieder zur Arbeit und eine E-Mail von meinem Geschäftsführer gefunden (erhalten am 21. Februar), in der er sagt, dass er von meinem Februar Gehalt abziehen würde, weil meine Abwesenheit vom 14. bis 28. Februar nicht gerechtfertigt ist. Wir haben diskutiert und er sagt, dass der Firmenanwalt ihm gesagt hat, dass eine Krankschreibung von einem EU-Arzt in Deutschland nicht gilt (kein relevanz hat). Ich wollte die Kommentare des Anwalts und den rechtlichen Hintergrund sehen, aber das war leider nicht möglich. Er hat mein Gehalt im Februar noch nicht abgezogen aber er wird im März wenn ich ihm keinen Krankenschein von einem deutschen Arzt bringe. Soweit ich weiß und soweit ich es gelesen habe, im Aus­land aus­ge­stell­te Krank­schrei­bun­gen ha­ben den glei­chen Be­weis­wert wie deut­sche At­tes­te, egal ob es sich um einen Notfall oder eine geplante medizinische Behandlung handelt.

Wie Sie in den Titel sehen können, habe ich Implantate gemacht, die nach der Operation Ödeme und Hämatome verursacht haben. Das ist eine ganz normale postoperative Reaktion. Der Zahnarzt hat mir auch Antibiotika gegeben, um Infektionen zu vermeiden und Heimruhe mich empfohlen hat.

Im November 2017 habe ich auch AOK kundendienst angerufen und sie haben mir dasselbe gesagt.

Über Ihre Kommentar und weitere Feedback würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Mihaela
Frage Nummer 3000093333

Antworten (1)
elfigy
Wenn die AOK das so bestätigt hat, würde ich das dem Arbeitgeber mitteilen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn der Arbeitgeber das ablehnt, mit Anwalt drohen. Das müsste eigentlich helfen.
Andernfalls Anwalt für Arbeitsrecht.
Man kann aber vor dem Arbeitsgericht auch ohne Anwalt klagen. Kostet nichts.