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Gast

arbeitsvertrag in sozialer einrichtung

Habe gestern meinen arbeitsvertrag vorgelegt bekommen in dem steht, das mein arbeitsverhältnis vom 01.07.12 bis 30.06.14 dauert und dann endet ohne das es einer kündigung bedarf. im vorstellungsgespräch war von befristung nie die rede, ist das standart? ebenfalls wird urlaubs und weihnachtsgeld als rein freiwillige kannleistung ausgeschrieben, wurde mir auch anders gesagt.
Frage Nummer 43890

Antworten (2)
Sockenpuppe
Ob das Standard ist?
In einigen Bereichen schon!
Alex64
Das nennt sich Zeitvertrag und ist durchaus rechtens, entsprechend auch die Regelungen über freiwillige soziale Leistungen.
Und schriftliche Vereinbarungen stehen eben über mündlichen Zusagen.
Wenn du diese nicht nachweisen kannst - Pech gehabt.