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Der_Denis

Arbeitsverweigerung

Wenn man in der Regel von Montags bis Freitags arbeitet und der Chef anordnet, dass am darauf folgenden Samstag zu arbeiten ist, kann dies abgelehnt werden vom Arbeitnehmer ohne Konsequenzen? (Bereits privaten Termin Samstags, nicht verschiebbar wegen zu kurzfristiger Info durch den Arbeitgeber)

Frage Nummer 53197

Antworten (7)
Der_Denis
Arbeitsvertrag existiert keiner, noch in Probezeit. Arbeitszeiten wurden festgelegt auf 43 Stunden die Woche, sind aber bisher in dieser Woche (und in den anderen auch) schon deutlich über 60 Stunden gewesen (An einem Tag sogar 14 Stunden). Zeiterfassung erfolgt auch keine durch den Arbeitgeber.

Kennt da jemand die Rechtslage?
Deho
Bekommst du Geld für deine Arbeit oder musst du welches mitbringen?
Der_Denis
Dara, ich hätte schon gerne ernst gemeinte Antworten und Antworten von Leuten, die sich zumindest etwas in diesem Gebiet auskennen. Ich meine mal wo gelesen zu haben, dass mehr als 60 Stunden Arbeit pro Woche verboten sind.
Deho
Tut mir leid, aber deine Beschreibung (kein Arbeitsvertrag, 43 Stunden ohne Zeiterfassung, Sklavenhaltermentalität) lässt auf sehr ungeordnete Arbeitsverhältnisse schließen. Inwieweit hier gegen Gesetze verstoßen wird, können hier sicher nur die wenigsten sagen, und auch die dürfen keine Rechtsberatung leisten. Mein Bauchgefühl sagt, dass du auf diesen Job angewiesen bist, der Chef weiß das und nutzt dich aus, anderenfalls könntest du ja gehen. Dem Chef zu drohen ist also zwecklos. Da musst du wohl durch.
bh_roth
Lies mal hier nach. Unter "Rechtslage in Deutschland". Wenn es jedoch keinen Tarifvertrag gibt, kann man sich nicht auf tarifliche Vereinbarungen berufen.
Der_Denis
Das trifft es Dara. Entschuldige die etwas ruppige Antwort oben, ich hatte deine Frage in den falschen Hals bekommen.
TschiTschi
Wirf einen Blick ins Arbeitszeitgesetz!