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Gast

Arbeitszeiterfassung

Guten Tag,

in unserem Betrieb (Gartencenter) wird die Arbeitszeit per Fingerabdruck aufgezeichnet.
Trotzdem werden alle Zeiten nachträglich geändert.
Es wird grundsätzlich so gehandhabt, dass immer auf die volle Viertelstunde ab- oder aufgerundet wird. Allerdings nur zu Gunsten des AG.
Will heißen, man stempelt um 8.46 Uhr ein, wird die Arbeitszeit erst ab 9.00 Uhr berechnet und stempelt man um 14.14 Uhr aus, wird bis 14.00 Uhr gerechnet.
Dadurch verliert man täglich bis zu 28 Minuten Arbeitszeit.
Zudem werden auch bei Minijobbern die max. 4,5 Stunden arbeiten, grundsätzlich 15 Minuten Pause abgezogen, selbst wenn diese gar keine Pause machen (können, weil kein Personalersatz da ist)

Ist dieses Vorgehen rechtens?

MfG
Eine Gärtnerin
Frage Nummer 3000130093

Antworten (15)
Cheru
Alles okay?

Im ersten Teil der Frage, die im Übrigen erstaunlich gut zu einem Artikel passt, den man leicht im Internet finden kann, geht es um das sog. Wegrunden von geleisteten Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber.

Das soll wirklich rechtens sein?
dschinn
Täglich 10 Minuten auf Klo hocken sind aber auch eine Woche Urlaub aufs Jahr gerechnet.
Cheru
"Und für die weniger Bemittelten, wenn es eine Pausenregelung gibt, dann ist die mit oder ohne abstempeln zu machen."

Das mag so sein. Im vorliegenden Fall werden den Minijobbern aber grundsätzlich 15 Minuten Pause abgezogen, offenbar vollautomatisch.
Selbst ich als total Unterbelichteter würde in diesem Fall empfehlen, ein Ausstempeln zur Pause besser nicht zu erwägen.
Cheru
Aus der totalen geistigen Dunkelheit muss man einwenden, dass die Minijobber laut Fragestellung maximal 4,5 Stunden arbeiten und daher auch weniger als 4,75 Stunden zwischen Ein- und Ausstempeln liegen können.
Jeder Minijobber sollte nur eben 15 Minuten Pause einplanen und auch machen.
Cheru
Ups, die Frage hat zwei Stories! Hast Du das erkannt?

Story 1 handelt von einer Mitarbeiterin, der täglich bis zu 28 Minuten Arbeitszeit durch Wegrunden geklaut werden.
Story 2 dreht sich um Minijobber, die irgendeine Zeit bis maximal 4,5 Stunden arbeiten, denen aber immer 15 Minuten Pause abgezogen werden, selbst wenn sie gar keine Pause machen (können).

Das ist beides zumindest niederträchtig.
Cheru
rayer, werde doch nicht immer gleich pampig. Ich meine und hoffe, bislang nichts Böses geschrieben zu haben.

"Wenn die Zeit erfasst wird mit einem Gerät, dann legt der Arbeitgeber auch die Taktung fest. In diesem Fall viertelstündlich."

Das trifft nicht zu: Der AG taktet nicht viertelstündlich, er rundet vielmehr morgens auf die nächste Viertelstunde auf, und nachmittags auf die vorherige Viertelstunde ab. Das geht immer nur zu Lasten des AN.

Die Frage war, ob das rechtens ist. Und das kann nicht sein.
Cheru
Mir wird klar, wieso wir aneinander vorbei tippen:

Deine These (ohne Pausen): Es gibt keine Gleitzeit. Arbeitszeit ist von 9:00 bis 14:00. Wenn ein AN früher kommt oder später geht, dann ist es sein Ding.

Meine These (ohne Pausen): Es gibt Gleitzeit, Arbeitszeit ist flexibel. Wenn der AN morgens anfängt, wird die Zeit auf die nächste Viertelstunde aufgerundet, und wenn er aufhört, wird auf die letzte Viertelstunde abgerundet.
Cheru
Die Arbeitszeit 9:00-14:00 Uhr ist eine Interpretation oder eine Fiktion.

Der Gast schreibt nicht, dass immer auf 9:00 Uhr abgerundet und auf 14:00 Uhr aufgerundet wird.
Er schreibt, dass grundsätzlich zuungunsten des AN auf die volle Viertelstunde auf- oder abgerundet wird.

Er hätte auch beklagen können, dass 8:21 auf 8:30 und 15:57 auf 15:45 gerundet wird.
Cheru
"Der Arbeitgeber taktet im Viertelstundenrhythmus"

Laut Frage macht der AG das gerade nicht. Statt dessen rundet er die tatsächliche Arbeitszeit auf Viertelstunden zu Lasten des AN, morgens auf und nachmittags ab.

"der Arbeitnehmer hat sich pünktlich daran zu halten"

Das ist unmöglich, wenn AG und AN nicht die exakt gleiche Uhrzeit haben. Eine minimale Abweichung morgens führt sofort zu 14 Minuten nicht bezahlter Arbeit beim AN.

Zurück zur Frage: Das kann nicht rechtens sein.
Cheru
Aufwachen! Mitdenken!
dschinn
Was willst du dagegen machen?

Betriebsrat?
Gewerkschaft?
Kündigen?

This!
Cheru
rayer, okay, gutes Argument, kein Einwand.
Matthew
@ing in dem Fall hast Du Dich vielleicht ein bisschen verrannt.
Öffnungszeiten, sagen wir 9 bis 21 Uhr. Eingeteilt in Schichten, z.B. 9 - 14 Uhr und dann muss ab 14 Uhr die Ablösung da sein.
Damit der Laden dann nicht von 13:55 bis 14:05 verwaist ist, die restriktive Form der Zeit-Abrechnung, ob nun rechtens oder nicht.
Gast
Ihr schreibt mal wieder alle Scheiße.
Erfasst wird keinesfalls die Arbeitszeit, sondern die Anwesenheitszeit.
seekborrow
Der AG kommt dieser Pflicht basket random derzeit offenbar nicht nach. Stattdessen rundet er die Vormittags- und Nachmittagsstunden des Auftragnehmers auf die nächste ganze Stunde auf.