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ist eine jahrzentelang als Feldweg genutzte Fläche irgendwann aus Gewohnheit offiziell ein Weg?
Seit Jahren wird ein Teil unseres Feldes als inoffizieller Weg / Verbindung zwischen zwei Gemarkungen genutzt- mit unserem stillen Einverständnis. Dieser Weg sollte nun begradigt werden um einigen wenigen Nutzern dieser Strecke das Fahren zu erleichtern. Dem Begradigen habe ich zugestimmt- frage mich aber nun ob nicht irgendwann mal eine Art Enteignung dadurch stattfinden könnte( Wegerecht/Gewohnheitsrecht).Und was ist mit der Haftungsfrage ?
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