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Narcissa

Aufarbeitung Holzfußboden

Der Teppich in meinem Wohnzimmer stammt noch vom Vormieter und ist mittlerweile abgenutzt. Darunter befindet sich ein Holzfußboden, den ich so aber leider nicht nutzen kann, da er in einem schlechten Zustand ist. Ist es jetzt Aufgabe des Vermieters, sich um die Aufarbeitung zu kümmern oder muss ich die Kosten übernehmen? Und habt Ihr Tipps, wie ich das Problem "Wohin mit den Möbeln während der Renovierung?" lösen kann? Die sind nämlich asig schwer und lassen sich nicht auseinanderbauen.
Frage Nummer 15834

Antworten (1)
Gerdd
Das Problem ist, müssen muß wahrscheinlich keiner. Sicher muß der Vermieter vermutlich den Teppichboden auf Vordermann bringen. Aber man kann ihn nicht zwingen, stattdessen den Holzfußboden zu renovieren.

Aber vielleicht kann man sich ja zusammenraufen - je nachdem wie lange Sie da noch wohnen wollen, kann die Investition in die Lebensqualität sich durchaus lohnen. Oder man einigt sich auf einen gesteigerten Wohnwert - das könnte auch so aussehen, daß man freiwillig anbietet, die Kosten auf - sagen wir - zehn Jahre Miete umzulegen. Der Wohnwert erhöht sich so ja auch für etwaige Nachmieter.