['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Aufbewahrungsfrist? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Aufbewahrungsfrist?

Wie lange muss man Verpackungskatons z.B. von Fernseher aufbewahren? Damit die Geräte noch zurück gegeben werden können im Garantiefall
Frage Nummer 3000026310

Antworten (9)
Gast
rayer - es gab mal Zeiten da hat auch der "ich bin doch nicht blöd -Markt" Geräte, auch im Garantiefall nur zurück - bzw. angenommen wenn sie original verpackt waren.
Auch hier mußte, mit Unterstützung eines Verbraucherverbandes, erst einer Klagen.
bh_roth
Um es abzukürzen: Gar nicht.
Gast
wohl!
Dorfdepp
Wenn ich die Verpackungen aller Geräte, die ich in den letzten zwei Jahren gekauft habe, aufbewahrt hätte, hätte ich nur dafür einen Raum reservieren müssen. Das kann es nicht sein.
bh_roth
Die Rechte an der Rücknahme kann der Verkäufer nicht dadurch abwehren, dass er die Beseitigung des Mangels von der Herausgabe der Originalverpackung abhängig macht. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann sich etwas anderes ergeben, wenn nämlich die Sache nur wenige Tage alt ist und ohne die Verpackung nur schwer wieder verkauft werden kann.
bh_roth
siehe
http://www.anwalt-berlin-blog.de/2009/08/kann-man-eine-defekte-sache-auch-ohne-originalverpackung-zurueckgeben/
Dorfdepp
Wenn die Sache nur wenige Tage alt und trotzdem defekt ist, sollte der Verkäufer sie nicht in die Originalverpackung stecken und weiterverkaufen. Es geht hier um Garantie, nicht um Umtausch bei Nichtgefallen.
Gast
rayer - ich nix Kunde von "ich bin doch nicht blöd -Markt"
aber der Pozeß wurde gegen den "ich bin doch nicht blöd -Markt" geführt.
Aber ich, als kleiner Händler, mußte daraufhin für die gängigsten Geräte entsprechende Verpackungen vorhalten.
Diese für Plotter und 24"-Monitore waren nicht gerade klein.

Einmal habe ich ein Handy bei Aldi gekauft. Für Garantieabwicklung einschicken an Medion - ging, trotz o.a. Gerichtsurteil, nur verpackt über den örtlichen Aldi.
bh_roth
Es geht nicht darum, worauf wir uns hier einigen, sondern was die Gesetzeslage ist. Ich würde zumindest solange, wie ich nicht sicher bin, ob ich das Gerät behalte, und ich ein Rücktrittsrecht habe, die Originalverpackung aufbewahren. Das ist bei Onlinekäufen mindestens 14 Tage. Danach ist es mir wurscht, und das Gesetz ist auf meiner Seite.