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pacghc

Aufhebungsvereinbarung unterschrieben?

Seit 1.1 Teilzeit tätig in einer Augenklinik als Study Nurse. Der Chef wollte meine Zeit als Klinische Forschungen Zeit zu zahlen, obwohl ich eigentlich mit seine private Patienten arbeitete. Nach sechs Wochen meinte er, dass ich nicht mehr diese Stelle behalten soll und soll nur Augen Examen machen. Ich war nicht einverstanden. Die Personalabteilung hat mir einen Aufhebungsvereinbarung geschickt daβ ich sofort unterschrieben soll. Soll ich unterschreiben und bekomme ich Arbeitslösigkeitsgeld?
Frage Nummer 90337

Antworten (4)
Opal
Nein, ein Aufhebungsvertrag stellt gewissermaßen auch deine Bereitschaft zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses dar -> vorsätzliche Arbeitslosigkeit , deswegen kann dir die Agentur für Arbeit deine Leistungen der Arbeitslosenversicherung für max. 3 Monate sperren. Ich würd auf eine ordentliche Kündigung pochen, dann können die dir von der Agentur für Arbeit nix und du bekommst Geld vom ersten Tag an.
elfigy
hmm, wenn das nicht eine Studententätigkeit betrifft. Ob da vor dem 1.1. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden ? Scheint sich auch um einen nichtdeutschen Studenten zu handeln. Kannst du das nochmal genauer schreiben pacghc ? Also deine genaue Situation mit ein paar mehr Informationen. Wäre für eine Antwort nützlich.
elfigy
Aber unterschreibe nichts !!!
Meyerhuber
Ich kann Dir nur dazu raten, den Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Der Gefallen, den Du allen kranken Menschen tust, wenn Du nicht mehr im Gesundheitswesen tätig bist, ist nicht mit Gold aufzuwiegen.