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Gast

Ausbildung, Stunden streichen

Hallo, der Arbeitgeber kürzt als Konsequenz meine Stunden. Es ging darum, dass ich (letztes Jahr Ausbildung) mit der IHK 3 oder 4 mal per Email und 1 mal Telefon Kontakt hatte. Ich hatte Fragen zur Prüfung und Ablauf. Als der Chef das mitbekommen hat, hat er gemeint er streicht mir dafür 2 Stunden von dem Tag. Darf er das? Und war das eine private Beschäftigung wenn ich als Azubi der ihk schreibe(waren nur 10 Minuten für alle Emails, und ca. Ein 2 minuten Telefonat) Es ging vorallem doch um meine Ausbildung bei den Fragen. Danke.
Frage Nummer 3000141450

Antworten (9)
Fiete11
Es geht hier nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern um einen Ausbildungsvertrag.

Die Ausbildung ist keineswegs Privatangelegenheit, sondern der Ausbilder hat die Pflicht zur Unterstützung. Nein, er darf Dir keine Stunden abziehen.

Such Dir Hilfe bei der zuständigen Kammer o.ä.
Skorti
Falscher Bezug.
"Letztes Jahr" steht nicht alleine da.
Dort steht "letztes Jahr Ausbildung". Dies bedeutet sicherlich, dass sich Gast im letzten Lehrjahr befindet, nicht dass dies Ereignis 2019 stattfand.

Ich sehe es so, dass die Prüfung zur Ausbildung gehört, sonst würde die Lehre am Ende ja nicht abgeschlossen. Wenn ich dann Fragen zur Prüfung und dem Ablauf hätte, müsste ich die auch in der Arbeitszeit mit der IHK klären können.
Aber wie Ing meine ich, es lohnt sich nicht deshalb den Stress zu machen. Ich gehe hier von einem ohnehin "leicht" gestörten Arbeitsverhältnis aus, kaum ein Chef würde sich an so einem Telefonat stören, wenn nicht schon andere Probleme vorliegen würden.
Als Azubi würde ich aber nach der Prüfung auch nicht bei diesem Betrieb bleiben.
Gurkulon
Als allererstes, es ist vollkommen egal ob du ich mit der IHK in Verbindung setzt, wenn du Auszubildender, Arbeiter, Angestellter oder Arbeitsloser bist. Dafür kann dir niemand an den Karren pinkeln. Und wenn du dich 100 mal mit der IHK in Verbindung setzt, das ist vollkommen egal. Natürlich kann dir dein Chef dafür weder Gehalt abziehen, noch dich zu Mehrarbeit verdonnern, oder dir Arbeitszeit von deinem Konto abziehen.

Ich habe allerdings das Gefühl, dass du deine Frage nicht richtig formuliert hast, bzw, dass Angaben fehlen. Kann es sein, dass du während der Arbeitszeit dieses Gespräch geführt und die E-Mails gesendet hast?

Führe dir doch bitte einmal selber die Situation vor Augen: du bist ein selbständiger Unternehmer im Einzelhandel. In deinem Laden hast du noch drei Angestellte. Einer sitzt an der Kasse, eine sitzt im Büro und zwei Leute sind im Laden und/oder bedienen die Kunden. Nun unterbricht dieser Mitarbeiter seine Arbeit um zu telefonieren, weil er etwas nicht verstanden hat.
In dieser Zeit muss natürlich der andere Mitarbeiter mehr arbeiten oder wird vielleicht nicht fertig.
Wie würdest du denn als Arbeitgeber reagieren?

Wenn du statt zu arbeiten etwas anderes machst, hat der Chef natürlich ein Anrecht darauf, dass du deine Arbeit nachholst. Denn dein Gespräch mit der IHK hat nichts mit der Arbeit zu tun, deine Fragen zur Prüfung sind deine Privatsache. Wenn du etwas nicht mitbekommen hast, kann dein Chef nichts dafür.

In deiner Arbeitszeit sollst du arbeiten, dafür heißt es auch Arbeitszeit. Für alle anderen Belange, auch für Fragen zu deiner Prüfung, kannst du deine Pause oder deinen Feierabend benutzen.

Ja, dein Chef kann verlangen, dass du deine Arbeitszeit nach holst. Nein, er darf natürlich nicht einfach zwei Stunden streichen, sondern nur die Zeit, die du nicht gearbeitet hast.
Es könnte so einfach sein, beim nächsten Mal fragt man einfach seinen Chef ob er es erlaubt, die Arbeit zu unterbrechen um zu telefonieren.

Ich bin sicherlich kein Spießer oder vorzeige-Azubi, ich hatte zwar echt gute Noten und war fleißig, aber bin ab und zu zu spät gekommen, habe viele Stunden Berufsschule geschwänzt oder war auch mal einige Tage nicht in der Berufsschule. Aber im Leben wäre ich nicht auf die Idee gekommen, im Internet irgendjemanden zu fragen, ob mein Arbeitgeber mir die Zeit abziehen darf, in der ich nicht gearbeitet habe. Ich bin sehr froh, dass die Berufsschule nicht bei mir angerufen hat, allerdings hätte ich ohne zu murren die Arbeitszeit nachgeholt, die ich in der Berufsschule verpasst habe.
dieterkern
Mal zum Verständis - er reduziert nachträglich Deinen Lohn oder reduziert er Deine zukünfige Wochenarbeitszeit? Wenn ein Arbeitgeber so reagiert, liegt wahrscheinlich mehr im Argen, als nur sein Unverständnis darüber, dass Du als Azubi während der AZ weniger als 15 Minuten mit der IHK kommuniziert hast.
Fiete11
Ach gurkulon, was schreibst Du hier für einen Unfug. Und das auch noch in epischer Breite.

Wie mein Vorschreiber schon schreibt, ein Azubi ist kein Angestellter, darf sich während der Arbeitszeit in geringem Maß Hilfe holen.

Ein Ausbilder hat Sorgfaltspflichten gegenüber dem Azubi.

Selbstverständlich ist es auch sinnvoll, sich Hilfe bei der für die Ausbildung zuständigen Kammer zu holen.
Clappi
An und für sich gehören Ausbildung und Prüfung zusammen.

Wenn Dein Arbeitgeber meint, es wäre dem Privatbereich zuzuordnen, muss er vorher passende Betriebsvereinbarungen erstellt haben.

Nimms locker. Dein Arbeitgeber ist eine Geizbude.
Fiete11
Und auch hier hat der dämliche Admin mal wieder ohne Sinn und Verstand gelöscht.

Was an meinem nicht beleidigenden und normalen Beitrag löschenswert war, erschließt sich wohl niemanden.

Wo hat der Stern nur dermaßen unterbelichtete Admins her?

Bald ist der Admin hier mit seiner Nuttenwerbung allein.
Gurkulon
Ach Fiete, warum erzählst du denn nur so einen Schwachsinn? Was genau soll denn bitte falsch sein?
Anstatt einen ganzen Beitrag falsch zu nennen, solltest du dich auf die Punkte konzentrieren, die deiner Meinung nach falsch sind. Allein dass du das nicht getan hast, disqualifiziert dich schon.
Oupa
rayer hat mal wieder gerayert.
Wer sonst könnte einen solchen Unsinn schreiben, sich selbst in einem einzigen Satz widersprechen?

»Der hat während seiner Arbeitszeit nicht zu arbeiten.«

Entweder ist es Arbeitszeit, in der man arbeitet, oder Ausbildungszeit, in der man ausgebildet wird.