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Gast

Badabschreibung nach 20 bzw. 25 Jahren

Ich wohne in einer Mietwohnung und wollte gerne eine Wanne eingebaut bekommen, da die Dusche verschimmelt ist und auch im Bad einiges repariert bzw. erneuert werden muss. Das Angebot des Vermieters war mit einer Benennung der Abschreibung des Bades auf 20 Jahre angefertigt. Es fehlten noch 2 Jahre. Durch andere Umstände haben wir davon abgesehen, zumal die Kosten zu hoch waren. Jetzt wurde das Thema erneut aufgegriffen. Im neuen Angebot wurde mir mitgeteilt, dass das Bad seit 2019 eine Abschreibung von 25 Jahren hat.
Meine Fragen.
Kann mann nach 18 Jahren einfach so eine Verlängerung der Abschreibung beschließen?
Die Abschreibung des Bades ist in der Miete inbegriffen. So habe ich die letzten Jahre doch zu viel Miete bezahlt oder?
Muss bei der neuen Beschlüssen nicht auch der Zeitraum bzw. der Beginn der Maßnahme mit angegeben werden?
Vielleicht kann mir jemand mit Erfahrung weiterhelfen. Danke.
Frage Nummer 3000152905

Antworten (1)
Matthew
Eine „Renovierung“ würde keinen Mietaufschlag begründen, dass wäre im Rahmen der Instand-Haltung. Eine Modernisierung dagegen schon, da das eine Aufwertung ist.