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Gast

Behindertenparkplatz

Hallo, ich habe versehentlich auf einem Behindertenparkplatz bei Aldi geparkt, da
a) kein Schild vorhanden war, und
b) aufgrund Starkregen/Sichtbehinderung die aufgemalte Markierung nicht sichtbar war, habe ich als zweites Auto auf dem sonst völlig leeren Parkplatz geparkt.
Nach halbstündigen Einkauf hatte ich einen Strafzettel (Vertragsstrafe 24.90€) am Scheibenwischer (Kameraüberwachung?!) ?
c) leider habe ich den Strafzettel verloren, dachte aber auch, dass ich ja noch eine Rechnung erhalte.
d) Rechnung erhalten; Gesamtbetrag mittlerweile über 42.80 incl. "NEBENKOSTEN ".
FRAGE: Müssen Discounterparkplatzer für Behinderte nicht mittels sichtbaren Schild in Augenhöhe ausgestattet werden?
Dankeschön für Rückmeldung
Frage Nummer 3000280389

Antworten (7)
Deho
Wer nicht mehr in der Lage ist, verantwortlich am Straßenverkehr teilzunehmen, sollte sich vielleicht überlegen, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Gerade bei ALDI sind die Schilder sehr übersichtlich aufgestellt, wer die nicht erkennt, dürfte ein echtes Problem haben. Starkregen hatten wir schon seit Monaten nicht.
Deho
Äh, ich meinte, Starkregen hatten wir in diesem Jahr noch nicht.
wokk
Die Parkplatzüberwachung durch Fremdfirmen ist eine deutsche Seuche. Auch der kleinste Profit wird genutzt. In anderen Ländern würde der Laden Pleite machen!
dschinn
just my 2 Cent

Discounterparkplätze sind Privatgrund. Auf einem unregulierten Discounterparkplatz sind ausgeschilderte Frauen-/Familien/-Behindertenparkplätze nur Empfehlungen!
Auf einem regulierten Discounterparkplatz können die sogar verlangen, dass du beim Ein- und Aussteigen immer erst zweimal um dein Auto rumtanzen sollst.

Durch die Nutzung des Parkplatzes stimmst du deren Quatsch zu und bist ziemlich gefangen.
Deho
Die deutsche Seuche würde ich woanders verorten, nämlich an der rigorosen Parkraumbewirtschaftung. Unser ALDI liegt in Gehweite zum Krankenhaus, und das Krankenhaus verlangt saftige Parkgebühren. Da haben natürlich viele Krankenhausbesucher auf dem ALDI-Parkplatz geparkt. Sie hätten natürlich in Augenhöhe ein Schild aufstellen können, dass Krankenhausbesucher dort bitte nicht parken mögen, aber was hätte das genutzt?
netter_fahrer
Ja, diese Überwachung privater Parkplätze bei Aldi und Co. ist rechtens, wenn a) deutlich sichtbar schon ab Einfahrt darauf hingewiesen wird und b) die Vertragsstrafen nicht sittenwidrig hoch ausfallen. Da sind sich die Gerichte aber uneinig, wie hoch das ist.
Was die Beschilderung angeht: Da es sich um ein Privatgelände handelt, auf dem zwar die StVO gilt, aber dennoch der Eigentümer letztlich das Sagen hat, bestimmt auch der am Ende, wie seine Parkplätze beschildert werden. Ob per Schild am Mast oder Markierung auf dem Boden ist dabei egal. Dasselbe gilt auch für das bekannte "Hier gilt die StVO-"Schild, das lediglich eine freiwillige Erinnerung daran ist, aber keinen Freibrief darstellt, bei Fehlen des Schildes dort sonntags besoffen mit nicht zugelassenem Auto herumkacheln zu dürfen.
Frage beim Parküberwacher an, schildere die damalige Situation, ggf. gibt es einen "Regenrabatt."
Hefe
Frage: Glaubt Dir wirklich der Parkplatzbetreiber, dass DU 30 Minuten für einen Einkauf bei ALDI benötigst?