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Volkner

Bei uns wird die Außenfassade renoviert. Wann darf ich wegen Lärm und Dreck eine Mietkürzung vornehmen?

Frage Nummer 23971

Antworten (4)
rrankewicz
Wenn die Wohnqualität beeinträchtigt ist. In diesem Fall könnten 5-10% Mietminderung drin sein. Näheres weiß der Mieterverein, Beitritt lohnt sich allemal!
MalteBU
Sei doch froh, dass etwas gemacht wird! Andere würden sich wünschen, dass ihre Vermieter etwas an der Fassade machen. Lärm und Dreck gehören nun einmal zu jeder Sanierung dazu und wenn es nicht Monate dauert, dann solltest du es einfach akzeptieren und dich freuen.
JoBöller
Das kann ich mir ehrlich gesagt in keiner Weise vorstellen. Immerhin wird ja eure Fassade erneuert, es sind also Arbeiten, die dir zugute kommen. Ich weiß, dass laut eines Gerichtsurteils in Bezug auf Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung von 15 % zulässig war. Vielleicht gilt dies auch in deinem Fall.
Greg_hang32
Rein rechtlich ist Baulärm ein Grund für eine Kürzung. Da muss nicht einmal der Vermieter selbst für verantwortlich sein. Auch Lärm vom Nachbargrundstück zählt. Jedoch sollte man sich das überlegen. Schließlich hat man ja auch anschließend Vorteile von der schöneren Fassade.