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bh_roth

Berührt - geführt

Kennt ihr den Spruch vom Schachspiel? Gibt es auch "Berührt - gekauft"? Ein Kunde im Supermarkt nimmt ein Gurkenglas aus dem Regal. Es fällt auf den Boden und zerbricht.
Hat der Kunde dieses Glas gekauft oder nicht? Mit anderern Worten: Muss er den Schaden bezahlen?
In einem solchen Fall habe ich gesehen, wie die Kundin einfach weggegangen ist.
Frage Nummer 59243

Antworten (9)
netter_fahrer
Gekauft ist es erst, wenn man den Artikel bezahlt hat. Alleine durch Berühren nicht - ich kann es ja auch zurückstellen und ein anderes nehmen.
Ein aus dem Regal genommenes und durch ein Missgeschick kaputt gegangenes Gurkenglas muss theoretisch bezahlt werden - man hat ja dem Laden eine Schaden verursacht und ist dafür haftbar. Wenn das Glas aber z.B. wackelig im Regal gestapelt war, ist der Laden verantwortlich wenn's fällt.
Ein Supermarkt wird sich nicht den Kunden vergraulen wegen einem Minischaden im 1-Euro-Bereich.
Eine absichtlich geöffnete Verpackung verpflichtet aber zum Kauf der Ware.
Meyerhuber
@Amos, was liegt, hat der Tisch gefressen, oder im Fall des Gurkenglases, der Boden.
elfigy
Ich sehe das wie Amos. Allerdings ist es von der Kundin schlechtes Benehmen, einfach wegzugehen. In so einem Fall geht ein anständiger Mensch zu Personal und bekennt sich dazu, damit die Spuren unverzüglich beseitigt werden können, bevor sich ein Kind an den Glasscherben verletzt oder jemand in der Brühe ausrutscht. Ein Wort der Entschuldigung schadet auch nix.
elfigy
Lieber Amos , die Wellnessmassage war göttlich. Ich hätte beinahe geschnurrt. Der Herr Elfi ist heute in Berlin , der Boxter ist zugemüllt, das Personal um 14 Uhr gegangen. Unterhalte mich bitte mal ein wenig, sonst muß ich meine Ablage machen und ich hasse nichts mehr als die Ablage. Ich habe schon Streichhölzer hier liegen für den Notfall.
elfigy
Gauloises Blondes ja. Aber dafür habe ich ein goldenes Dunhill Feuerzeug. Die Streichhölzer sind für die Belege und Unterlagen , die ich dringend ordentlich ablegen muss. So als Art Rationalisierungsmaßnahme.
elfigy
So eins hab ich auch noch. Das lässt sich so mühsam füllen. Ich würde ja auch mit rauchen aufhören, wenn nicht diese Kampagnen von den militanten Raucherhassern wären. Aber jetzt erst recht nicht. Es widerstrebt mir, auch nur einen Hauch von Kapitulation zu verbreiten.
benico
Normalerweise werden solche Missgeschicke kulant behandelt, derartige Verluste sind einkalkuliert (wie die Verluste durch Ladendiebstahl).
Allerdings sollte man schon soviel Anstand besitzen, den Schaden zu melden, damit die Scherben und/oder sonstiges beseitigt werden können.
Mir ist so etwas auch schon passiert, und ich musste die Ware noch nie bezahlen, obwohl
ich es immer angeboten habe.
Flipper123
Zitat: "Hat der Kunde dieses Glas gekauft oder nicht? Mit anderern Worten: Muss er den Schaden bezahlen?"
Oha, da wird aber kräftig vermischt. Gekauft wurde das Glas garantiert nicht. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, ob der Schaden zu bezahlen ist. Dass ein Schaden entstanden ist, ist klar. Die Frage ist, ob der Verkäufer alles Übliche getan hat, damit bei einem normalen Verlauf ein solcher Schaden verhindert wird. Ist das der Fall, ist der Kunde grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Ob der Verkäufer den Schadensersatz einfordert, ist dann eine andere Sache. So oder so, der Anstand gebietet es in jedem Fall, dass man den Schaden meldet. Und, geschieht es mit Vorsatz, ist man aufeinmal im Strafrecht, §303 StGB ("Sachbeschädigung"). Und, ein "berührt - gekauft" gibt es allgemein natürlich nicht.
Spezialhonk
Das Anbieten der Ware im Regal ist als s. g. invitatio ad offerendum zu sehen. Also kein Angebot im juristischen Sinne. Ein Vertrag kommt also frühestens an der Kasse zu stande. Das Gurkenglas gehört also noch dem Supermarkt, wenn es zerbricht. Besteht ein Schadenersatzanspruch? Den enstehenden Schaden müsste er nur dann ersetzen, wenn er schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wenn jemandem also das Glas einfach aus Ungeschicklichkeit aus den Fingern rutscht wird man nicht von einem Verschulden ausgehen können. Der Supermarkt bleibt da wohl auf 1,19 € sitzen. Allerdings frage ich mich das schon wie asozial die Tante gewesen sein muss, die einfach weggeht und in Kauf nimmt, dass irgendwer in die Glasscherben tritt.