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Gast

Betrug in Kleinanzeigen

Tochter Berlin und Mama Niedersachsen haben ein iPad Pro in den Kleinanzeigen getunden.
Natürlich kam es nie. Das Geschenk war für meine Enkelin, die dann an Weihnachten ohne Geschenk da stand. Ich habe die Dame im Internet gefunden bei der Staatsanwaltschaft Verden. Sie hat47 Betrügereien und 4 x Betrug. Das wurde im Internet öffentlich gemacht.
Kann ich diese Dame im Internet mit Namen nennen und verweisen auf die staatsanwa,tschaft Verden? Sicherlich gibt es noch mehr Betrogene?
Und ist das Wort „ mutmaßlich“ nützlich, um die betrogene zu nennen?
Folgendes hat Frau XYZ mutmaßlich getan……….
Mit freundlichen Grüßen U.
Frage Nummer 3000288484

Antworten (2)
Vandit
Nein, das darfst Du natürlich nicht.
Vor dem Kauf war nichts über die Verkäuferin in Erfahrung zu bringen? Manchmal helfen Recherchen und man spart Geld und Ärger.
rayer
Waidmannsheil. Die Klage wegen Rufschädigung und Falschbeschuldigung wird teuer. Aber nur voran, es ist ja zum Besten der Allgemeinheit. Opfere Dich. Du kannst Dich auf abgeurteilte Verfahren beziehen, bei Dir ist es nicht der Fall.