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Gast

Beziehe ab 01.11. neue Wohnung. Welches Datum muß in der Kündigung für die alte Wohnung stehen (..hiermit kündige ich meine Wohnung fristgerecht zum ......)?

Frage Nummer 44894

Antworten (3)
Gast
31. Okt 2012
Selli64
Kommt darauf an, welche Kündigungsfrist im alten Mietvertrag steht. Meistens sind es drei Monate. Dann sollte Sie schreiben: "Hiermit kündige ich meine Wohnung fristgerecht zum 31.07.2012".
Selli64
Ist natürlich Quatsch, was ich vorher geschrieben habe. Im Brief muss natürlich drinstehen, dass Sie zum 31.10. kündigen. Wenn Sie drei Monate Kündigungsfrist haben, muss der Brief bis zum 31.07. bei Ihrem Vermieter eingegangen sein. Am sichersten per Einschreiben (Rückschein) hinschicken oder persönlich mit Zeugen übergeben.