['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Bleibt eine Frau unterhaltsberechtigt, wenn der Exmann Privatinsolvenz anmeldet? Woher bekommt sie dann Geld? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Noah_hang_tan

Bleibt eine Frau unterhaltsberechtigt, wenn der Exmann Privatinsolvenz anmeldet? Woher bekommt sie dann Geld?

Frage Nummer 25714

Antworten (4)
hphersel
Solange er die Insolvenz nur angemeldet hat, ist nichts über seine Pflichten gesagt. Außerdem: auch bei einer Privatinsolvenz hat der Ehemann unter Umständen Einnahmen, die bis zu einer gewissen Höhe unpfändbar sind. Zumindest bei Kindern wird verlangt, dass aus diesem Einkommen die Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Bei Ehepartnern weiß ich es aber auch nicht...
Sven Schulte
Sie bleibt berechtigt und die Ansprüche behalten auch bei Insolvenz ihre Gültigkeit. Von der Lohnpfändung wird also stets auch an die Frau überwiesen. Das wird aber weniger sein als vorher. EInen Anspruch auf Zuzahlungen haben höchstens die Kinder, aber nicht die Exfrau.
MRSchubert2424
Wenn der Mann nicht zahlen kann, kann er auch nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Die Frau muss dann arbeiten, bei kleinen Kindern wird sie zum Sozialfall. Das neue Scheidungsrecht sieht aber prinzipiell keinen Unterhalt mehr für die Ehefrau vor. Sie muss arbeiten, wenn nicht sehr zwingende Gründe (z. B. ein Säugling) dagegen sprechen.
Juliane Newman_1977
Ja bleibt sie, wenn sie noch mit ihm verheiratet ist. Außer es wird ein Antrag gestellt beim Insolvenzgericht, dass die Frau (wenn sie ein eigenes Einkommen hat), nicht mehr beim Unterhalt berücksichtigt wird. Bei Geschiedenen ist es um einiges komplizierter und wird dann individuell entschieden, kann also nicht pauschal gesagt werden.