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Gast

brauche ich als Kleinunternehmer,überhaubt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Frage Nummer 99791

Antworten (1)
Gast
Der Dösbaddel Amos weiss mal wieder gar nichts... egal, sind wir schon gewohnt.
Also: wenn man in Deutschland als Kleinunternehmer für eine andere Firma als Subunternehmer tätig wird, vor allem wenn dieser als Einzelunternehmer ohne angestelltes Personal unterwegs ist, dann kann die beauftragende Firma vom Finanzamt und von den gesetzlichen Versicherungen dafür haftbar gemacht werden, falls der Kleinunternehmer keine Steuern zahlt oder sich nicht versichert.
Ich weiss nicht hundertprozentig, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, aber schon aus reinem Selbstschutz verlangen eigentlich alle Firmen, die Subs beschäftigen, diese Unbedenklichkeitsbesch. Die dient als Nachweis, dass der Sub ordentlich gemeldet ist, Gewerbe betreiben darf.