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Gast

Braucht ein Betreiber eines Dauercampingplatzes eine Genehmigung der Bundesnetzagentur, wenn er Strom teurer verkauft, als er ihn eingekauft hat?

Wir sind Dauercamper auf einem Campingplatz, der Strompreis beträgt für uns 0,40 Cent pro Kilowattstunde.
Eingekauft wird der Strom wesentlich preiswerter.
Das Stromnetz ist mit 6 Ampere abgesichert, also nicht wirklich ausgiebig zu gebrauchen.
Frage Nummer 56973

Antworten (4)
elfigy
Ich schätze, damit verhält es sich genau so, wie mit den hohen Telefonkosten in Hotels. Oder wie mit diesen Münzen für Waschautomaten. Der Campingplatzbetreiber schlägt auf alle Waren und Dienstleistungen seinen Kalkulationsaufschlag drauf. Wie gut die Versorgung ist, spielt dabei keine Rolle. Niemand wird gezwungen, da zu campen und die Dienste in Anspruch zu nehmen.
elfigy
An den Imitator: Du bist erstens nur blöd, und zweitens lasse ich mich von so einem Quatsch hier nicht vertreiben. Die anderen User sind auch keinesweg so blauäugig, daß sie das Spielchen nicht durchschauen. Das verpufft einfach.
neilo
... Du musst den Strom ja nicht abnehmen. Dem Campingplatzbetreiber sind durch Verlegung der Leitungen, Aufstellen von Stromkästen etc. und jährlicher Wartung auch Kosten entstanden. Und dafür hat er einen Zuschlag auf die Strompreise aufgeschlagen. Nichts ungewöhnliches. Würde ich auch so machen.
bh_roth
Vollkommen korrekt. Der Betreiber verkauft ein Produkt, für dessen Bereitstellung ihm selbst Kosten entstehen. Und dass er gewinnorientiert handelt, darf man ihm nicht anlasten.
Die Absicherung mit 6 A ist üblich, für mehr wäre ein viel höherer Installationsaufwand nötig. Du sollst sçhließlich deinen Wohnwagen nicht mit Strom beheizen, oder damit kochen. Dafür hast du deine Gasanlage. Für TV, Pumpen und Beleuchtung reichen 2000 W vollkommen.