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Gast

Bußgeld bei Nutzung von Tablet PC während der Fahrt durch den Fahrer

Hallo,

ich bin häufiger nachts mit dem Auto unterwegs. Mir fällt in letzter Zeit häufig auf, Fahrer während der Fahrt einen Tablet PC auf dem Lenkrad liegen haben und damit "spielen".... Ich finde das ungeheuerlich, sehr gefährlich für alle und frage mich was das für Konsequenzen hat, falls ein Fahrer mal von der Polizei dabei erwischt wird. Fällt sowas unter Handy-Nutzung?
Frage Nummer 87103

Antworten (3)
bh_roth
Wenn man mit dem Tablet nicht telefonieren kann, es also ein "WLan-Only"-Tablet ist, dann fällt es logischerweise nicht unter "verbotenes Bedienen eines Mobiltelefons".
[br]
Allerdings würde mich interessieren, wie du von einem anderen Fahrzeug aus erkennen willst, ob der Fahrer spielt oder gerade das Navi bedient. Wenn es spielen wäre, gebe ich dir recht, wäre es bedenklich, aber meines Wissens im Moment nicht sanktioniert. Da hinkt die Gesetzgebung den modernen Medien hinterher. Ein Polizist hat aber immer die Möglichkeit, bei vermuteter Beeinträchtigung der Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, eine Verwarnung auszusprechen oder eine Anzeige zu erstellen. Möge sich dann ein Richter damit auseinandersetzen.
bh_roth
Lieber Ing, diese Diskussion hatten wir doch schon zur Genüge. Ein Navi bediene ich mit weniger als 5 % meiner Aufmerksamkeit. Ich bleibe doch mit den Augen nicht permanent auf dem Display, sondern immer nur Sekundenbruchteile. Warum soll Cockpitmanagement nicht ins Auto übertragbar sein?
Aber ich gebe dir Recht, dass die meisten schon überfordert sind, wenn sie während der Fahrt den Innenspiegel einstellen sollen.
Ein Navi bedienen ist eine recht kurzzeitige Bindung der Aufmerksamkeit, ein Spiel, dass man spielt, während man verantwortlich das Fahrzeug führt, bindet den Spieler emotional. Damit ist ein Fahrer nicht mehr in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen.
silberfisch_4711
Nicht alles, was ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Natürlich fällt es nicht unter Handy-Nutzung, aber der Fahrzeugführer muss sich so verhalten, dass seine uneingeschränkte (!) Aufmerksamkeit beim Verkehr ist. Schon bei der Bedienung von Navis sehe ich da aber schwarz, denn es muss ja doch das richtige Feld, der richtige Buchstabe getroffen werden. Und das sind immer wichtige Sekunden, die man nicht achtsam ist. Bei Tempo 100 entspricht eine Sekunde Unaufmerksamkeit fast 28 Metern, das ist schon eine reichliche Strecke......
Ich empfehle immer wieder einen Blick in die StVO § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.