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Trellaras

DAA Maßnahme nach Krankenhauaufenthalt nachholen???

Ist es richtig dass man entschuldigte Fehlzeiten(z.B. Krankenhaus Aufenthalt) während einer Maßnahme nachholen muss?
In der Rechtsfolgebelehrung steht nichts davon, einen Gesetzestext dazu habe ich auch noch nicht entdeckt.
Also wenn man 8 Wochen Maßnahme machen muss, und man ist eine Woche krank, dann muss man praktisch 9 Wochen machen.
Kann das sein?
Wenn Ja, Warum???
Frage Nummer 3000078489

Antworten (16)
Swan
Nein, das kann und darf nicht sein.
Wenn man bei einer achtwöchigen Maßnahme acht Wochen krank war, hat man das Klassenziel erreicht.
Matthew
Unter "Maßnahme" verstehe ich jetzt eine "Fortbildungs-Maßnahme".
Es wird ja wohl nicht darum gehen, eine Maßnahme "abzusitzen". Sondern es geht darum, eine Qualifikation zu erwerben. So zumindest die hehre Vorstellung.
Die Frage, die sich also stellt ist, wie kann man sicher stellen, dass der Sinn der Maßnahme erreicht wird?
Wohl eher nicht, indem man eine Woche anhängt.
Also kannst Du das Versäumte aufholen bis zum Abschluss?
Ansonsten wird es wohl sinnvoll sein, die Maßnahme zu wiederholen.
So jedenfalls würde ich an die Frage heran gehen.
Swan
Matthew,
wie ich es verstehe, ist Trellaras unwillig, 9 Wochen »gemaßnahmt« zu werden.
Und nun schlägst du vor, Trellaras soll 16 Wochen absitzen.

Du hast schon viel bessere Vorschläge hier gebracht.
Trellaras
Danke für eure Antwort Leute...

Die Maßnahme geht 8 Wochen lang.
sie wäre am 4. August beendet.
Ich habe kein einzigen Fehltag,
bis auf die 5 tage wo ich operiert wurde im Krankenhaus!
Ich fehlte ja nicht mit einer Krankmeldung zwecks Grippe o.ä.
Und ich habe mich auch nicht freiwillig unters Messer legen lassen.
Und jetzt soll ich die eine Woche was ich im KH lag hinterher hängen im DAA. Sprich bis 11. August.

Ich würde gerne wissen ob es rechtlich ist oder nicht. B.z.w ob die das machen dürfen.
hphersel
Die DAA macht Dir ein angebot (!), die Zeit, die Du wegen der Operation verloren hast, nachzuholen. Damitkannst Du dann das Ziel, das Du im Rahmen dieser Maßnahme erreichen solltest, doch noch erreichen. ODer anders ausgedrückt: Die DAA lässt Dich eine Woche lang kostenlos auf einem Platz sitzen, für den sie ansonsten für einen anderen teilnehmer Geld bekommen würde. Das klingt für mich eher großzügig und nicht nach Zwang. Wenn Dir das aber nicht passt, bist Du hier falsch. Dein Apsrechpartner ist der für Dich zuständige Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit bzw beim JobCenter.
Trellaras
Hallo hphersel und danke auch dir für dein Beitrag.

Bitte lies dir mal meine Frage genau durch, vielleicht verstehst du dann genauer was ich eigentlich wissen möchte.
Wer der/die richtige/n Ansprechpartner sind weis ich genau. Meine Frage war ja nicht nach den Ansprechpartner.
Und wenn es nach mir ginge würde ich es nicht machen.
Von Zuhause aus Bewerbungen schreiben kann ich auch. (So habe ich das die letzten 10 Monate auch getan). Und das mehr als genug. Mehr als bei der DAA. Aber das hat mit meiner Frage auch nichts zu tun. :-)
Cheru
Tellaras, es scheinen mir tatsächlich zwei Fragen zu sein:
1. Darfst Du zu einer weiteren Woche verpflichtet werden?
2. Muss die neunte Woche unmittelbar im Anschluß sein?

Offenbar sagt die DAA, die Maßnahme ist erst dann erfolgreich absolviert, wenn alle acht Wochen durchlaufen sind. Dafür sollte es eine Grundlage geben: eine Studienordnung, Lehrgangsordnung o.ä. Da drin sollten die Konsequenzen von Fehlzeiten stehen.
hphersel
Du hast demnach gerade in einem Bewerbertraining gesessen? Und Du bist seit mindestens 10 Monaten arbeitlos? Deine Bewerbungen waren bisher nicht erfolgreich? Und Du hast keine Lust darauf, weiter bei der DAA herumzusitzen?

Das bedeutet für mich zweierlei:

1) Deine Bewerbungsunterlagen sind verbesserungsbedürftig. Manchmal liegt der Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg nur in einem Wort, einer Satzstellung oder in einem Kommafehler. Ich spreche da aus jahrelanger Erfahrung.

2) Deine Motivation lässt ziemlich zu wünschen übrig - oder der Kurs war einfach grottenschlecht (Wobei ich mir das bei der DAA nicht wirklich vorstellen kann. Aber auch dort gibt es gute und weniger gute Fachdozenten)

Um auf Deine ursprüngliche Frage zurückzukommen: Krankmeldung gelten als entschuldigte Fehlzeiten und werden auf die Kursdauer angerechnet. Du MUSST also nicht eine Woche nachsitzen. Noch einmal: die DAA hat Dir ein Angebot unterbreitet. Ob Du das annimmst oder nicht, ist Dein Problem. Es sei denn, im Vertrag, den Du bei der DAA unterschrieben hast - nicht im Gesetz oder in der Rechtsfolgebelehrung - steht etwas Anderes.
dschinn
Die Maßnahmenträger versuchen immer wieder an Kohle zu kommen und sobald man auch nur ein Zipfel am unterschriebenen Vertrag vorbei zischt (Du hast doch da was unterschrieben, gelle?) zücken die diese Karte.
Dazu gab es bestimmt auch eine Belehrung zu und da sollte das mit den Fehlzeiten stehen.

Was genau steht im Vertrag?
Hast Du die Fehlzeiten korrekt "gemeldet" (am ersten Tag, mit Krankschreibung usw usw) oder nur eine "nachträgliche" Krankschreibung vom Arzt oder Krankenhaus?

Hier zählt u.U. jedes einzelne Detail.
hphersel
Langsam, dschinn. Die DAA zählt bundesweit durchaus zu den seriösen Bildungsträgern, denen klar ist, dass es nur gemeinsam mit der Agentur und den Teilnehmern langfristig zu einem erfolg für alle Seiten kommen kann.

Grundsätzlich gilt: die Agentur (oder das JobCenter) bezahlt soundso viele Stunden; entschuldigte Fehlzeiten (dazu gehören Krankheiten) werden bezahlt, auch wenn der TN nicht da war. Das gilt übrigens nicht nur für die DAA, sondern grundsätzlich für alle geförderten Maßnahmen bundesweit.

Nun war der Teilnehmer krank; der DAA ist dadurch kein finanzieller Schaden enstanden. Die DAA hat dem Teilnehmer angeboten, die Fehlzeiten sozusagen nachzusitzen. Gerade beim Bewerbertrainig oder bei einer Orientierungsmaßnahme ist das aber sehr sinnvoll - und deswegen hat die DAA ihm wohl dieses Angebot gemacht. Noch einmal: die DAA erhält für diese Zeit KEIN zusätzliches Geld.

Der Teilnehmer hat dazu aber keine Lust. Und wenn nichts im Vertrag steht, MUSS er diese Tage nicht nachholen.
Trellaras
Vielen Dank für eure Beteiligung...

hphersel, bist du dir sicher mit deinem letzten Beitrag?

Die letzten Gespräche mit der Beraterin waren nicht so toll. Sie war Bockig und lässt sich auf nichts ein!
Sie sagt dass mir dann das ALG gestrichen wird usw.
Das geht noch c.a 3 Wochen und dann sind meine 12 Monate rum!
Swan
Sie war Bockig und lässt sich auf nichts ein!

Ich frage mich, wer denn hier bockig ist.
hphersel
Trellaras, lies Dir den vertrag durch, den Du bei Beginn des Lehrgangs mit der DAA abgeschlossen hast. Da steht alles Relevante drin, und dort solltest Du auch das finden, was ich beschrieben habe. Ich an Deiner Stelle würde auch noch mal in Ruhe mit dem sekretariat bei der DAA sprechen; möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis. Ich habe bisher keinen Grund, an meiner Annahme, dass die DAA Dir etwas Gutes tun will, zu zweifeln.
Rentier_BV
Hallo trellaras

Du müsstest dich mal entscheiden, was Sache ist; entweder warst du nie krank oder eine Woche im Krankenhaus.

Wenn du mit deiner speziellen Logik auch so bei DAA anklopfst, wirst du nicht viel Freude haben.
hphersel
Naja, lieber Rentier,, es gibt tatsächlich viele Menschen, die "krank" gleichsetze mit "ich haber Fieber, liege im Bett und habe keine Kraft mehr" - ganz im gegensatz zu "ich habe doch nur ein Bein gebrochen, ich bin also nicht krank!" - für den Arbeitgeber bzw für die Institutionen, die an seiner Stelle stehen, ist diese Unterscheidung aber irrelevant.
Trellaras
Ich habe nochmals nachgeschaut.
Ich habe kein Vertrag bekommen, noch was unterschrieben.
Anscheinend erfolgt der vertrag per Anmeldung zur DAA. Aber unterschieben habe ich nichts.