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Gast

dachboden wegen sanierung aufgebrochen.dürfen die das?

kurze frage.
bei uns im haus, wurden vor zwei tagen sanierung, der dachböden, angekündigt und darum gebeten das wir umgehend alles weg räumen...
1. darf das so kurzfristig gemacht werden?
2. wir haben es nicht geschaft alles rechtzeitig weg zu räumen und heute haben die unseren dachbodentür, aufgebrochen und unsere sachen, einfach in hausflur, gestellt.
ist das so rechtens oder kann ich dagegen vorgehen denn es sind meine privaten dinge.
würde mich sehr über ein paar antworten freuen.
Frage Nummer 33177

Antworten (3)
antwortomat
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die "Vorwarnzeit" länger sein muss, und dass Du diese Vorwarnzeit verpennt hast.
Ennovon
1. Nein.
BGB §554 > http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html
Satz 3: Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. ...
Ich denke Satz 2 trifft zu: Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie
Meist ist ja eine Sanierung des Dachbodens aus Energetischen Gründen erforderlich.

2. Nein
Das ganze ist unter Einbruch / Hausfriedensbruch anzusiedeln.
Den Handwerkern sollte das auch so klar sein. Dem Vermieter ebenfalls.

AUSSNAHME: Gefahr im Verzug. Wenn z.B. das Dach so undicht ist, das es reinregnet, dann darf der Vermieter dafür sorgen das die Reparatur evtl. gleich die Sanierung sofort durchgeführt wird.

P.S. das ist nur meine Meinung die Google stützt. :) Das ist keine Rechtsberatung!
Lotusbluete
Lies mal den 573 b BGB, da wird alles geregelt, d.h. 3 monatige Kuendigungsfrist und der Mieter kann eine Mietminderung verlangen. Wer in Hamburg wohnt, dem stehen gem. § 45 HBauO (Hamburger Bauordnung) 6 qm Abstellflaeche zu