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Gast

darf der vermieter auf eigenbedarf plötzlich kündigen

Der Vermieter hat vor kurzem mündlich bescheid gesagt das wir ab dem 1.10.2013 , 50 euro mehr miete zahlen sollen . Nicht schriftlich zum beispiel 3 Monate vorher ,das haben wir abgelehnt jetzt hat er uns wegen eigenbedarfs gekündigt . Was können wir tun !
Frage Nummer 79029

Antworten (1)
Golum123
Na also der Fall ist ja schon recht eindeutig. Zuerst mündliche Mieterhöhung und dann plötzlich Eigenbedarf anmelden. Offensichtlich hat euer Vermieter keine Ahnung von Recht und Gesetz. Insofern hab Ihr schlimmstenfalls irgendwann eine rechtlich wirksame Mieterhöhung zu fürchten aber nicht die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Notfalls eben Rechtsbeistand suchen!