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BMW58

Darf ein Harz-IV Empfänger einen Pachtgarten haben

Frage Nummer 56662

Antworten (2)
Deho
Er darf sogar einen Prachtgarten haben, was er mit seinem Geld anfängt, bleibt ihm überlassen. Er muss nicht einmal den geldwerten Vorteil seines Gartengemüses angeben. Das wäre sogar für deutsche Beamte zu schwer zu taxieren.
Musca
Psst, aber nicht an die große Glocke hängen, sonst kommen unsere Regierenden noch auf den Gedanken, jedem H4-Empfänger 5m² Land nebst einer Plastikfolie (Gewächshaus) zu spendieren, kürzen aber im Gegenzug 3/4 der Zahlung, mit der Begründung, dass sich der Empfänger künftig ja weitgehend autark ernähren kann.