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j.i.oel_1982

Darf ich auch als Vermieter die Kreditwürdigkeit prüfen?

Banken und andere Unternehmen können ja Auskünfte einholen, aber welche Möglichkeiten habe ich als Vermieter? Ich will natürlich wissen, ob mein Mieter zahlen kann.
Frage Nummer 10074

Antworten (11)
Highspeed
Klar, kein Problem. Bei der Creditreform oder Schufa oder einer anderen Auskunftei anrufen, die werden Dir die Details erklären.
SchachtKonrad
lass dir ne schufa-selbstauskunft geben (die 18 € version, nicht die für umsonst)
kostet dich nix und der mietling hat die rennerei, schwarze schafe lassen sich so von vornherein abschrecken....
Till Maier
Das tust du ja sozusagen nebenbei. Du wirst als Vermieter aller Wahrscheinlichkeit nach im Zuge der Verhandlungen eine Schufa-Auskunft verlangen, diese wird dann genügende aussage über dieKreditwürdigkeit abgeben können. Wird dich jedenfalls absichern.
Hannelore Albrecht
Hallo, na klar, das kann ich schon verstehen. Aber wenn Du bei Wirtschaftsauskunfteien Infos über Deine potenziellen Mieter einholen möchtest (vor allem bei der Schufa), brauchst Du deren EInverständnis. Mein Tipp: Lass Dir das doch auf dem Bewerbungsbogen für die Wohnung unterschreiben.
Anneliese Möller
Klar, Vermieter dürfen das auch, ist sogar üblich heutzutage. Man kann z. B. den zukünftigen Mieter bitten, eine Schufa-Selbstauskunft zu besorgen, um die dann vorzulegen. Es gibt auch Firmen, die man zur Bonitätsprüfung beauftragen kann. Aber Vorsicht, so was kann teuer werden. Oder nach dem vorherigen Vermieter fragen und dort mal nachhorchen, wie die Zahlungsmoral war.
subiro
Natürlich geht das.
Machen wir auch so. Und wer keine Auskunft geben will hat halt das Nachsehen.
Das ist unbedingt Empfehlenswert.
zumBei
Hallo,
es gibt viele Mietnomaden. Diese haben "die Preise verdorben", diese haben die Sitten verdorben. Diese ziehen ein und zahlen dann nicht mehr. Es stellt sich heraus, dass sie hoch verschuldet sind. Und der Vermieter hat einen immensen Schaden. Ich will doch dann als Vermieter wissen, ob die Mietbewerber einen Schufaeintrag haben. Also sollen diese eine aktuelle Schufaauskunft vorlegen, und das bei einem Ehepaar für beide! Und für beide aktuelle Verdienstbescheinigungen. Wenn sie das nicht beibringen: Ich muss ja nicht an diese vermieten. Also nochmal: Betrügerische Mieter haben für einen Vermieter diese Vorsorgemaßnahmen notwendig gemacht. Nicht die Vermieter. Für wohlsituierte Mieter: Überlegen SIe, ob Sie nicht statt zu mieten einen derzeit günstigen Baukredit aufnehmen und damit zB eine Eigentumswohnung kaufen. Rechnen Sie das mal durch. Es wird sich lohnen.
zumBei
mscheppi
Als Vermieter sind natürlich dieselbsen Chancen auf eine Schufaauskunft. Dafür ist sie ja da. Es gibt eine schufaähnliche Einrichtung für Vermieter, die sicherlich aussagekräftiger ist.
Mera
Es ist wirklich traurig, hier von "Mietlingen" zu lesen, die die Rennerei haben oder von den vielen Mietnomaden. Wer die Zahlen kennt, weiß, dass sie zum Glück sehr gering ist. Und diese kleine Gruppe hat ganz sicher nicht die Mietpreise versaut, wird aber sehr gerne als Ausrede benutzt.

Jedenfalls, es ist gesetzlich unzulässig, eine Schufa-Auskunft einzufordern oder die Vermietung zu verweigern. Denn in dem Augenblick ist die Auskunft nicht mehr freiwillig (s. u.).

Ich würde vorschlagen, Vermieter und Mieter legen sich gegenseitig freiwillig eine Schufa-Auskunft vor, denn meine Erfahrung mit Vermieterlingen ist eher begrenzt positiv. Viel einnehmen, wenig renovieren oder ersetzen. Vielleicht sind sie häufiger die Zahlungsunfähigen?

Nachzulesen auf www.datenschutzbeauftragter-info.de:

"Rechtslage

Der Vermieter bzw. der Makler ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eine nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit den Regelungen des BDSG. Gemäß § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur dann zulässig, soweit dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt oder angeordnet ist oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.

Da der Mietinteressent meistens aber nur die Wahl zwischen der Einwilligung und dem Verzicht auf die Wohnung hat, kann die Einwilligung des Mietinteressenten nicht als freiwillig angesehen werden. Gemäß § 4 a BDSG ist es aber erforderlich, dass die Einwilligung auf einer freien Willensentscheidung beruht.

Als Rechtsgrundlage für die Datenerhebung kommt also § 28 BDSG in Betracht. Danach darf der Mieter nur solche Daten erheben, welche für den Geschäftszweck erforderlich sind.

Fragerecht vor dem Besichtigungstermin

Bei einem nicht offenen Besichtigungstermin kann es bereits im Vorfeld erforderlich sein, dass der Vermieter bzw. der Makler für organisatorische Zwecke bestimmte Daten erheben und speichern darf, nämlich

den Namen des Mietinteressenten und
einige Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
Im Einzelfall können weitere Angaben erforderlich sein, z.B. die Angabe, ob ein Wohnberechtigungsschein vorliegt.

Fragerecht im Rahmen der Vertragsanbahnung

Nach dem Besichtigungstermin, wenn der potenzielle Mieter an der Wohnung interessiert ist, darf der Vermieter folgende Daten erheben und speichern:

weitere Kontaktdaten, z.B. Anschrift, Faxnummer
weitere Angaben zur Identität, z.B. das Geburtsdatum
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
Beruf und ggf. Arbeitgeber des Bewerbers
Angaben zu den Einkommensverhältnissen, einer eventuell bestehenden Privatinsolvenz und zu einem ggf. vorgesehenen Bürgen des potentiellen Mieters

Nicht erlaubt sind:

Schufa-Auskunft
Vorvermieterbescheinigung
Kopie des Personalausweises"
manu188
Es ist durchaus möglich auch einen Kredit trotz negativer Schufa zu bekommen auch bei deutschen Kreditvermittlern. Das erfolgt aber in der Regel in Zusammenarbeit mit ausländischen Kreditinstituten bei denen ein negativer Schufa-Score unter Umständen kein Ausschlusskriterium für die Vergabe eines Kredits ist. Des Weiteren kommt es ja auch darauf an, wegen welcher Summe Du einen negativen Schufaeintrag hast!
Hier kannst Du Dich jedenfalls mal umfangreich über das Thema informieren:

Aktuelle Kredit Angebote trotz Schufa
FlotteBine
Hallo,
ja sinnvoll ist es in jedem Fall so eine Auskunft einzuholen.
Die Schufa selber gibt allerdings die Informationen nur an zahlende Geschäftspartner und so ein Partner kann längst nicht jeder werden.
Daher müssen Sie den Weg über die Schufa-Selbstauskunft der potenziellen Mieter gehen.
Außerdem haben Sie so auch keine Arbeit mit der Bersorung der Auskünft, weil das jeder Mieter für sich selbst machen muss.

Schönen Tag noch