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Gast

Darf ich aufrgund einer Krankheit abgelehnt werden?

Ich hatte ien Vorstellungsgespräch und wurde nach Krankheiten gefragt. Daraufhin habe ich die Wahrheit gesagt und erzählt das ich eine sehr schwache Form der Epilepsie habe, aben unter ärztlicher Behandlung bin und meine Ärzte keine Bedenken haben, wenn ich diesen Beruf ausübe. Nun habe ich desshalb eine Absage bekommen. Nun wolltze ich fragen ob man eine Einstellung davon abhängig machen darf oder nicht.
Lg
PS: Danke schon mal im voraus für eure Antworten!
Frage Nummer 15702

Antworten (2)
bifu70
Natürlich - wenn deine Einschränkungen durch die Epilepsie berufsrelevant sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Risiko besteht, dass du dich oder andere gefährdest. Dich also bei einem Anfall an Maschinen, die du bedienst, verletzen könntest, oder als Erzieherin mit deiner Kindergruppe unterwegs bist und durch einen Anfall plötzlich als Betreuungsperson wegfällst.
Aber es ist nicht jede Epilepsie gleich und nicht jeder Arbeitsplatz hat dieselben Anforderungen. Die Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit hat hierzu umfängliche Empfehlungen herausgegeben.
Highspeed
In solchen Fällen darfst Du lügen! Es geht die Leute nix an. Sollte es berufsrelevant sein, würd ich mir das aber überlegen. Z. B. als LKW-Fahrer.