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MöHansel

Darf man Fahrradwege auch in entgegengesetzter Richtung nutzen? Was passiert rechtlich bei einem Unfall, wenn man "verkehrt" radelt?

Frage Nummer 20329

Antworten (16)
Blaue_Fee
Nein, auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahr-Gebot, auch wenn sich heutzutage keiner mehr dran hält ... Bei einem Unfall hast du dann auf jeden Fall immer eine Mitschuld!
SchlawinerWitzel
LIebe Blaue Fee, sie erzählen Unsinn.
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen "Radverkehr frei" allein angezeigt ist.
In "entgegengesetzter" Richtung, also den Radweg links der Fahrbahn, *MUSS* man benutzen, wenn dies durch eines der Schilder angezeigt wird. Ansonsten darf man sie nicht benutzen. Radwege rechts der Fahrbahn darf man benutzen, es sei denn es wird durch die Zeichen 237,240 oder 241 angeordnet, dann muss man sie benutzen und darf nicht auf der Fahrbahn fahren.
hphersel
Dummer weise bin ich nach der letzten Antwort genauso schlau wie vorher. Sagen wir es mal so herum:
Auf manchen Radwegen sind auf dem Boden Pfeile aufgemalt. Diese dürfen nur in Pfeilrichtugn befahren werden. Manchmal sind auch Pfeile in beiden Richtungen vorhanden. Dann gehts auch in beide Richtungen. Wenn auf beiden Seiten einer Straße ein Radweg ist, dann müssen diese auch auf der Fahrtrichtungsstraße benutzt werden, sofern kein Schild etwas anderes sagt.
Und wenn es knallt, ist der verkehrt radelnde Teilnehmer mitschuldig. Dazu gibt's inzwischen Gerichtsurteile...
SchlawinerWitzel
Wenn sie die Antwort nicht verstehen, sollten die evtl kein Fahrrad fahren. Es ist doch ganz einfach: Wenn das entsprechende Schild da steht, MUSS man den benutzenm, egal ob der nun links oder rechts der Fahrbahn ist. Ist kein Schild da, darf man den rechts benutzen, den links aber nicht. Was war da jetzt so schwer dran?
hanswilli
Die Gerichte urteilen mal so mal so. Grundsätzlich gilt immer die BGH Entscheidung mit der wichtigen Bemerkung, dass ein Radfahrer sein Vorfahrtsrecht nicht allein dadurch verliere, dass er einen Radweg in die entgegengesetzte Richtung benutzt.
Also, auf die gestellte Frage, möglicherweise trägt ein Radfahrer, der einen Fahrradweg in die entgegengesetzte Richtung benutzt bei einem Unfall eine Mitschuld.
Auch wenn dem so sein sollte, der Unfallverursacher bleibt der Autofahrer, und damit auf in der Regel 80-100% der Kosten sitzen. Und das ist gut so. Denn erstens ist die Gefährdungshaftung allein durch den Betrieb eines gefährlichen Geräts höher einzuschätzen und damit eine gewisse Demut des Betreibers zu verlangen. Und zweitens ist der Betreiber des gefährlichen Geräts genau deswegen pflichtversichert.
Ach ja, spannend wird das Ganze ja erst, wenn ein Radler mit einem Radler zusammenstößt.
SchlawinerWitzel
Nein spannend wird das nicht. Das ist defintiv geregelt. Siehe STVO. Die kann sich aber jetzt jeder selber ergoogeln.
hphersel
@ Schlawinerwitzel:
von der an mich gerichteten und von mir als unverschämt betrachteten persönlichen Anmache, ich solle evtl das fahrradfahren bleiben lassen, mal abgesehen, ist Ihr vorletztes statement schlichtweg falsch: Die BenutzungsPFLICHT für Radwege wurd erst vor einigen Wochen aufeghoben. Sie MÜSSEN nur dort benutzt werden, wo die Straße zu gefährlich wäre. Und nur dort dürfen Radwege vorhanden sein. Sind Radwege nan anderen orten ausgeschildert (beispielsweise in einer Tempo-30-Zone) müssen sie NICHT benutzt werden.
hanswilli
Lieber Schlawitzbold,
Sie haben natürlich recht.
Recht haben und Recht bekommen sind allerdings zwei paar Stiefel.
Da ich ein solches Verfahren miterlebt habe, indem die Schuldfrage zwischen zwei sich entgegenkommenden Radfahrern strittig war, bleibe ich dabei, es ist spannend.
Noch besser übrigens, wenn beide Licht am Rad haben, im Dunkeln miteinander kollidieren, und die Beleuchtung nicht unfallverursachend war, jedoch nicht der StVZO entsprach.
Da laufen manche Gerichte meiner Ansicht nach Amok.
j.i.oel_1982
Soweit ich weiß, müssen Radwege, sofern nicht explizit anders ausgeschildert, immer in der entsprechendn Fahrtrichtung benutzt werden. Ich fahre jeden Morgen mit dem Rad zur Arbeit und bekomme ständig mit, wie die Fahrrad-Polizei ihre Strafmandate an falsch fahrende Radfahrer verteilt.
PassTheKeller3
Nein, das darf man nicht. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, wärst du mindestens mitschuldig an der ganzen Sache, was weitreichende Konsequenzen haben kann: Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug und natürlich die Übernahme von Kosten für Reparaturen, Arztbehandlungen, etc. Also lieber nicht machen!
Schumie
Auf dem Radweg in der falschen Richtung fahren? Ein ganz klares: NEIN. Das ist ein konkreter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und kann, wenn Dich die Polizei dabei erwischt, mit einem fetten Bußgeld enden. Die Rechtslage bei einem Unfall ist ebenfalls klar: Im schlimmsten Fall trägst Du die Alleinschuld für alle durch das Falschfahren verursachten Unfallschäden.
Ingenius
Wir Deutschen sind doch wirklich toll, dass uns solche Fragen einfallen. In England,in Frankreich oder in Italien käme man für so eine Frage in die geschlossene Abteilung.
Ich fahre mit dem Rad wo ich will, und niemand hat mich bisher deswegen angemosert.
Highspeed
Auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung geht nur, wenn auf nur einer Straßenseite ein Radweg ist. Sobald auf beiden Seiten ein Radweg ist, ist das zumindest übel. Meist wird dann auf der falschen Seite auch noch möglichst weit links gefahren, warum auch immer. Das ist dann ganz übel.
Ansonsten ist die Radwegebenutzungspflicht entgegen der allgemeinen Meinung schon seit 1997 fast komplett aufgehoben!
Der Regelfall laut STVO bedeutet, dass RadfahrerInnen auf der Fahrbahn fahren. Nur für den Fall, dass eine besondere Gefährdungslage für die RadfahrerInnen vorliegt, kann noch eine Radwegebenutzungspflicht ausgesprochen werden.
soylentyellow
Nein, darf man nicht.

Außer es ist vorgeschrieben, dann muss man und zwar auch in entgegengesetzter Richtung.

Vorgeschrieben/Radwegebenutzungspflicht ist es immer dann wenn man so ein blaues, rundes Schild mit Fahrrad drauf sehen kann (die Zeichen mit dreistelliger Nummer von denen ein Vorposter gesprochen hatte). Wenn man (meist außerorts) also auf der linken Straßenseite so ein Blauschild (rundes blaues Schild mit Fahrrad) sieht dann ist das der Fahrradweg den man benutzen muss, auch wenn er auf der verkehrten Seite liegt. DIES IST ALLERDINGS DIE AUSNAHME! Normalerweise sind linksseitige Fahrradwege tabu und zwar aus gutem Grund: Diese sind noch gefährlicher als rechtsseitige Fahrradwege.
Salzsteuer
Tatsache ist aber auch das man zum Rad fahren weder eine Ausbildung braucht noch eine Prüfung ablegen muß.
Eichenlaub
Grundsätzlich ist zu sagen: Nein, lieber nciht falsch herum nutzen. Man hat sich m.M.n. grundsätzlich an das Rechtsfahrgebot zu halten. Oder fähst du auf einer Landstraße ohne Pfeile auch auf der linken Seite, also falsch entlang (um auf die verunsichernden Antworten mit "Verkehrszeichen 24164, 6874, 678446513" einzugehen)
Nach der neuen StVo kostet dich der Spaß bis zu 15€, wenn ich mich recht erinnere. Bei einem Unfall muss eine Mitverantwortlichkeit geprüft werden.