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Gast

Doppelzahlung Betriebskosten

Muss man für zwei Wohnungen (Wechsel im laufenden Jahr von große in kleine Wohnung) für einen Zeitraum von ca. 4 Wochen (überlappung Mietvertrag) die Betriebskosten (Steuern, Hausmeister, Kabelfernsehen usw,) doppelt bezahlen.
Frage Nummer 53266

Antworten (1)
StechusKaktus
Suche mal in deinem Mietvertrag nach dem Satz: " Der Mieter darf sich aussuchen, ob er die Nebenkosten zahlt oder nicht". Falls dieser Satz fehlt, wirst du zahlen müssen. Spaß beiseite: Für den Vermieter sind es doch auch Kosten und warum sollte er darauf sitzen bleiben? Ausnahme: Der Vermieter hat die Wohnung bereits (doppelt) weitervermietet und ein anderer Mieter zahlt die Nebenkosten bereits. Doppelt kassieren geht natürlich nicht.