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bh_roth

Drohne fliegen lassen- erlaubt?


Ich möchte mir eine Drohne kaufen. Darf ich damit über ein fremdes Grundstück fliegen? Denn der Luftraum über einem Grundstück gehört ja nicht zum Eigentum des Grundstückseigentümers. Gibt es da schon Einschränkungen / Vorschriften?
Frage Nummer 94911

Antworten (19)
moonlady123456
Ja, Du darfst.
Opal
So lange da keine Kamera dran ist wo du deine Nachbarn beim Nacktbaden filmmst denke ich mal ist das ok
bh_roth
Natürlich ist da eine Cam dran, sonst wäre das Ding ja witzlos. Aber sie ist natürlich deaktiviert, wenn ich fremden Luftraum durchfliege- räusper.
Opal
Na klar, bh, das war so ein abwegiger Gedanke von mir. tztztztz
Musca
Rechtlich kann ich es nicht beantworten, aber mal ehrlich...wem würde es gefallen, wenn so ein Ding über´s eigene Grundstück kreist und gestochen scharfe Aufnahmen macht ???? Mir zumindest nicht. In den USA wurden bereits einige Drohnen von genervten Nachbarn mit der Flinte heruntergeholt, kein Scherz.
neilo
Sobald Du Dir so´n Ding zugelegt hast, berichte bitte. Vor allem würde mich die Zuladung und die Ausdauer des Akkus interessieren. Ernst gemeint.
Musca
hi neilo, ein guter Kumpel beschäftigt sich professionell damit, macht Dokumentarfilme damit.Falls du Kontakt haben möchtest....lass uns in Kontakt treten
Der_Denis
Bei Wer wird Millionär war mal ein Drohnenpilot. Der hatte gesagt, dass er für seine Einsätze jede Menge Genehmigungen brauchen würde. Waren übrigens zivile Drohnen, keine militärische, also bestimmt was ähnliches wie deine. Wozu brauchst du überhaupt eine Drohne?
bh_roth
@Der_Denis: Es geht wie bei vielem nicht ums Brauchen, sondern ums Haben wollen. Den"Willso'n-Effekt" habe ich, seit ich bei Mediamarkt vor so einem Teil stand, welches sogar den Flugweg aufzeichnet und bei Strommangel selbstständig zum Ausgangspunkt zurückkehrt. Und in Aktion gesehen habe ich so ein Teil am Wochenende bei einer Open-Air-Veranstaltung, und wusch, war das Video in Fatzebuck.
elfigy
Guten Morgen Bernd. Ich habe einen Freund, er ist begeisterter Drohnenflieger. Er beschäftigt sich auch beruflich damit an der TU mit seinen Studenten. Privat ist es immer lustig, wenn wir zu Besuch sind, lässt er die Drohne steigen und wir gucken was die Nachbarn auf dem Grill haben. Dann rufen die rüber: "Du kriegst nix"" Gute Nachbarschaft halt. Aber es gibt ne Menge Vorschriften, hier kannst du das gut nachlesen. Viel Spaß, Männer brauchen so ein Spielzeug.
elfigy
Ach ja, die Bilder werden aufs Läppi live übertragen. Der hat eine Super Ausrüstung. Er stellt auch ab und zu Filme im FB ein.
moonlady123456
Gehe mal auf die Facebook-Seite von Dieter Seegel, da bekommst Du schon ein paar Sachen darüber zu sehen.
neilo
@Musca: vielen Dank für das Angebot. Bei mir ist es allerdings ähnlich wie bei bh_roth: erstmal haben wollen. Ich würde das sowieso nur amateurhaft beitreiben wollen. In Verbindung mit einer Action-Kamera, wie die Hero3 zum Beispiel. Aber selbst die Kamera müsste ich mir noch zulegen. Von der Drohne ganz zu schweigen. Und für diese Spielerei (=Kosten) würde ich kein Verständnis bei meiner Heimleitung erlangen.
etienne1702
Man darf nicht mit einer Drohne über Privatgrundstücke fliegen.

Man darft NICHT in den räumlich gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eindringen. Also auch nicht über ein Grundstück fliegen.

Dass zb. Überflugrechte bestehen, für zivile Luftfahrt, ist nicht vergleichbar. Übrigens gelten private Drohnen mit bis zu 5 kg, als Modellflugzeuge.

Privat genutzte Drohnen bis 5 kg benötigen keine Aufstiegsgenehmigung, kommerziellen schon.

Erlaubt sind Aufnahmen von Gebäuden usw, die von der Strasse aus, einsehbar sind. verboten ist zb. Aufnahmen von Innenhöfen usw. die sonst auch nicht einsehbar sind.

Grundsätzlich gelten bei Aufnahmen von Personen, das Recht am eigenen Bild, das heisst, wenn Personen erkennbar sind, dürfen diese Bilder nicht bei facebook oder youtube veröffentlich werden.

Ansonsten, meine eigene Meinung, nicht dahin eindringen, was man selbst auch nciht möchte, dass zb. eine Drohne über der Terasse kreist.
bh_roth
@etienne: So, wie du das schreibst, stimmt es nicht. Du erweckst damit den Eindruck, dass das schon gesetzlich geregelt ist. ist es aber nicht.
bh_roth
Zitat: Kann mir mein Nachbar den Überflug seines Grundstücks verbieten?

Der Eigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt nach herrschender Meinung unter den Juristen auch für den Luftraum darüber. Allerdings hat er "luftverkehrsrechtlich ordnungsgemäße Überflüge" zu dulden. Dies dürfte jedoch nicht für den auf geringer Höhe erfolgenden geräuschvollen Einflug von privaten Drohnen auf das Grundstück gelten. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne zudem noch eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung des Eigentums und der Privatsphäre zu sehen ist, die der Grundbesitzer verbieten kann. Spezielle Urteile zu dieser Problematik bestehen jedoch derzeit wohl noch nicht. In jedem Fall sollte bei Drohnenflügen Rücksicht auf die Belange der Anwohner und Nachbarn genommen werden.
Musca
Lieber Amos, hin und wieder fotografiere ich Personen in "unvorteilhafter" Situation, sprich Penner neben einem Bentley, Bettler neben einer aufgetakelten Dame mit Gucci-Einkaufstasche...etc.Das mache ich aber nur als Dokumentation für mich privat, zudem findet es in der Öffentlichkeit statt.Auf meinem Privatgrundstück habe ich das Recht auf Intimsphäre. Ob Drohne oder Stehleiter zu meinem Schlafzimmer, das macht keinen Unterschied. Es ist eine Verletzung der Privatsphäre.
Chris W.
DJI wird in seiner neuen Version der DJI GO App das sogenannte GEO System integrieren, welches dir alle aktuellen Flugverbotszonen jederzeit anzeigt. Schau dafür mal auf dieser website vorbei dort findest du mehr Informationen darüber unter der Rubrik Drohnen News