Marco Müller
Dürfen entsprechende Berufstätige ihre Dienstkleidung eigentlich auch privat tragen? Was ist, wenn dann etwas daran kaputt geht?
Antworten (3)
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Dienst-Kleidungsstücke sind eigentlich Eigentum des Betriebes in dem man beschäftigt ist und werden einem lediglich für die Berufsausübung zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Zerstörung im privaten Bereich bist du rein rechtlich gesehen haftbar.
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Wenn der Arbeitgeber die Kleidung stellt, darf sie auch nur bei der Arbeit getragen werden. Manche Arbeitgeber verlangen sogar, dass man sich erst auf der Arbeit umzieht, um die Kleidung nicht auf dem Weg tragen zu müssen. Solche Vorschriften sind zulässig und müssen eigehalten wrden.
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