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Marco Müller

Dürfen entsprechende Berufstätige ihre Dienstkleidung eigentlich auch privat tragen? Was ist, wenn dann etwas daran kaputt geht?

Frage Nummer 27278

Antworten (3)
onaniertaschentuch
wenn daran etwas kaputt geht, sagst du einfach, es ist in der arbeitszeit passiert. so einfach.
fuber2424
Dienst-Kleidungsstücke sind eigentlich Eigentum des Betriebes in dem man beschäftigt ist und werden einem lediglich für die Berufsausübung zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Zerstörung im privaten Bereich bist du rein rechtlich gesehen haftbar.
Leonardo1000
Wenn der Arbeitgeber die Kleidung stellt, darf sie auch nur bei der Arbeit getragen werden. Manche Arbeitgeber verlangen sogar, dass man sich erst auf der Arbeit umzieht, um die Kleidung nicht auf dem Weg tragen zu müssen. Solche Vorschriften sind zulässig und müssen eigehalten wrden.