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Herr_Schröder-Dorf1

Dürfen Silvesterkracher auch im Rest des Jahres benutzt werden? Wenn nicht: wie wird ein Verstoß geahndet?

Frage Nummer 30701

Antworten (6)
bh_roth
Diese Feuerwerkskörper dürfen nur von Dienstag, den 29. bis Donnerstag, den 31. Dezember 2009 verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden
bh_roth
Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. eines Jahres ist nach § 46 Nr. 8 SprengV eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Es genügt hierfür bereits fahrlässiges Handeln.
Glaubst du nicht? Dann lies selbst.
Musca
Als Hundebesitzer gehen mir diese Schwachköpfe, welche meinen schon Tage vor oder nach den genannten Zeiten die Umwelt mit dieser unsinnigen Ballerei zu terrorisieren, gewaltig auf den Keks.
netter_fahrer
Als Katzenhalter geht mir das auch so, Musca....!
Besonders diese Ultralautböller :-((
Ingosen33
nein, gott sei dank nicht. auch die knallerei zum fußball, geburtstag usw. ist damit rechtswidirg und kann mit einer geldbuße geahndet werden. das problem ist nur, dass man es den meisten nicht nachweisen kann, denn bis die polizei da ist, hat die knallerei aufgehört.
farta_rich3
Das kommt auf die Böller an. Knallfrösche z. B. dürfen, weil sie zur Klasse I gehören, das ganze Jahr verkauft und abgebrannt werden, kommen aber meist dennoch nur zu Silvester zum Einsatz. Böller der Klasse II hingegen dürfen nur an den drei Werktagen vor Silvester verkauft und abgebrannt werden. Man kann sich aber natürlich, z. B. für eine Hochzeit, eine Genehmigung besorgen.