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Gast

Eidestattliche Erklärung

Ich habe bei meinem Provider einen Tarifwechsel durchführen wollen, dieser wurde aber als Neuvertrag angelegt, den ich einen Tag später sofort wieder widerrufen habe. Allerdings wurde mir das Handy per GLS zugestellt an einem Nachbarn, den es hier nicht mehr gibt. Nun will mein Provider von mir eine Eidesstattliche Erklärung. Muss ich die unterschreiben? Muss nicht der Lieferdienst beweisen, dass er es mir zugestellt hat?? Ich habe das Handy definitiv nicht! Wer kann mir helfen?
Frage Nummer 42751

Antworten (1)
bh_roth
Manchmal kann man für eine Lieferung eine Alternativ-Adresse angeben, z. B. die eines Nachbarn. Wenn dies bei dir der Fall sein sollte, dann gilt das Gerät nachweislich als geliefert. Wenn eine solche Adresse aber nicht angegeben wurde, und der Lieferant eigenmächtig das Gerät an einen anderen als in der Bestellung angegebenen Adressaten ausgeliefert hat, dann kannst du die Füsse stillhalten, weil du ja die Lieferung nicht bekommen hast. Der Lieferant muss dann anhand der Unterschrift nachweisen, an wen geliefert wurde. Eine Versicherung an Eides statt ist nicht notwendig, meiner Meinung nach ist der Provider auch nicht berechtigt, eine solche Versicherung zu verlangen.