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Gast

eigentumswohng ohne grundbucheintrag vererben

ich habe mir im Oktober 2013 eine Eigetumswohnung gekauftIch habe keine Bürgschaft mehr,habe aber alles bezahlt und bekomme nun keinen Grundbucheintrag!Kann ich meine Wohnung ohne Grundbucheitrag vererben?
Frage Nummer 3000116047

Antworten (3)
elfigy
Ich versuche zu verstehen, was du damit meinst.
Keine Bürgschaft mehr - keine Hypothek, alles bezahlt.
Keinen Grundbucheintrag - keine Löschung der Grundschuld.
Wenn meine Vermutung richtig ist, mußt du bei der Bank, bei der du die Finanzierung hattest, eine Löschungsbewilligung anfordern. Mit der kannst du zum Notar.
Du kannst aber auch erst beim Notar fragen was du machen sollst.
Vererben kannst du die Wohnung immer.
FRWEF
ohne Grundbucheintrag kannst du nichts vererben, Bürgschaft macht gar keinen Sinn?
der Grundbucheintrag das du die Wohnung erworben hast, müsste direkt nach Bezahlung des (finanzierten) Kaufpreises durch den Notar erfolgt sein.
mantrid
Einfache Antwort. Nein! Grundbücher sind öffentliche Register und genießen daher öffentlichen Glauben, d.h. nur wer da als Eigentümer drin steht, gilt rechtlich als Eigentümer. Nur wenn Du als Wohnungseigentümer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, kannst Du die Wohnung auch vererben. Da Wohnungskäufe immer notariell beurkundet sein müssen, wird der Eintrag meistens durch den Notar veranlasst. Im Zweifelsfall einfach mit der Kaufurkunde zum Grundbuchamt und Einsicht nehmen (als Käufer hast Du dafür ein berechtigtes Interesse).