['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Ein Warengutschein darf nicht mehr zeitlich begrenzt sein, oder? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
hannitanni3

Ein Warengutschein darf nicht mehr zeitlich begrenzt sein, oder?

Frage Nummer 34960

Antworten (6)
bh_roth
Ein Warengutschein kann m.E. nicht verfallen, weil dafür eine Leistung erbracht wurde, die nur noch einzulösen ist. Bei einem Geschenkgutschein habe ich hier ein Urteil:
Geschenkgutscheine dürfen kein Verfallsdatum tragen, da dieses eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellt, wenn ein Gutschein seinen Wert verliert, weil er nicht rechtzeitig eingelöst wurde (LG München, Az. 702109/95).
bh_roth
korrekt
Adrianamare
Nein, Warengutscheine sind nicht zeitlich begrenzt. Das Einlösen darf also nicht abgelehnt werden. Trägt der Gutschein ein Verfallsdatum, so ist dies in den häufigsten Fällen unwirksam. Ein Münchener Gericht fand eine 10 monatige Frist zu kurz. Nach Ablauf der Frist bekommt man aber auf jeden Fall sein Geld, oder zu mindest den größten Teil davon zurück.
Kirk Kraus
Eine zeitliche Begrenzung eines Gutscheines ist im Rahmen einer Rabattaktion durchaus erlaubt. Wenn die Aktion bspw. nur bis zum Ende eines Monats stattfindet, kann anschließend nur noch der tatsächliche Wert des Gutscheins geltend gemacht werden. Warengutscheine sind ansonsten wie Bargeld zu bewerten, ein Verfallsdatum gibt es dafür nicht. Anders verhält es sich bei Gutscheinen für eine Dienstleistung, bspw. Restaurantgutscheine. Diese haben in der Regel drei Jahre Gültigkeit.
Svenschunsen
Diese Aussage ist falsch. Ein Warengutschein darf selbstverständlich eine zeitliche Begrenzung aufweisen. Der einzige Fall, wo ein Gutschein nicht zeitlich begrenzt sein darf, ist, wenn es sich um einen sogenannten Wertgutschein handelt. Im Jahre 2006 kam einmal die Aussage auf, dass ein Warengutschein 30 Jahre Gültigkeit hätte, dies wurde allerdings schon längst revidiert.
menturia
Wie ist es wenn man einen Deal mit dem Kunden hat, z.B. einen Rabattcode von 40 % auf einen Gutschein gibt unter der Voraussetzung das dieser innerhalb 6 Monate eingelöst werden muss? Der Kunde wurde ja vorher informiert und hat hat dies in den AGB´s bestätigt und den Gutschein entsprechend günstiger erhalten. Geht sowas?