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Gast

Einbehaltung der Kaution vom Vermieter

Meine Vermieterin hatte mir zugesichert direkt nach Hausabnahme mir die Kaution zurück zu erstatten, da ich auf die angewiesen bin um die neue Miete davon zu bezahlen. Jetzt kommt sie mit immer neuen Schikanen soll obwohl ich das Haus nass durchgeputzt habe jetzt soll ich die Fenster und die Türen noch putzen. Im Mietvertrag steht ^^ Besenrein ^^. Dazu kommt, daß am Sonntag mein Mann einen schweren Unfall hatte und ich dadurch permanent ins KKH am Rennen bin und meine beiden kleinen Kinder bei einer Verwandten abgebe
Danke für eine kostenlose Auskunft und freundliche Grüße
Frage Nummer 3000006657

Antworten (1)
status-quo-fan
Wenn eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe am Mietende erfolgt ist, kann die ehemalige Vermieterin die Kaution nicht einbehalten und muss sie - einschl. der Verzinsung - zurückzahlen.

Das ist am einfachsten unter anwaltlicher Hilfe - Rechtsanwalt oder Mieterverein - durchzusetzen.

Wenn allerdings eine Wohnungsübergabe nicht erfolgt ist, ergibt sich für den ehemaligen Mieter ein Beweisproblem was die "Besen Reinheit" betrifft.

In keinem Falle gehören zur Besen Reinheit frisch geputzte Fenster und Türen, es sei denn die Altmieter waren exzessive Raucher; dann könnten sich allerdings solche Ansprüche ergeben.