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Kredit

Einen Monat Fahrverbot, das gilt doch nur in Deutschland?

Ein Kollege hat Punkte gesammelt und einen Monat Fahrverbot in Deutschland kassiert.
Das Fahrverbot gilt ja nur in Deutschland, er darf ja dann noch mit dem Führerschein im EU-Ausland, z. B. Frankreich, Spanien usw. weiterfahren!
Wie kann er in Deutschland sein Fahrverbot in Deutschland „absitzen“, ohne physisch den Führerschein abzugeben, sich ab Frankreich ans Steuer zu setzen und einen Monat eine Rundreise durch Südeuropa machen?
Frage Nummer 3000079460

Antworten (26)
Cordelier
Wenn dein Kollege ein Fahrverbot hat liegt der Führerschein einen Monat bei der Polizei/Straßenverkerkehrbehörde den er da abgeben muß auf Eis. Da ist nix mit fahren in Frankreich ohne Fahrerlaubnis. Dumm "gelaufen"
Cordelier
Und warum fragst du son Scheiß, das werden die ihm ja wohl geschrieben haben. Meine Güte.
Kredit
Haben die auch, es könnte ja noch einen Dreh geben.
Das Fahrverbot gilt ja nicht für Frankreich, fahren darf er doch dort? Er kann nur keinen Führerschein vorlegen!
Kredit
Das wollte ich wissen.

Danke Rayer
umjo
Kredit, wo ist die grundlegende Abweichung zwischen den Antworten von rayer (nix für ungut, rayer!), und von Cordelier?

Hattest du etwa auf Benennung des 4.500-Euro-Risikos gewartet?
Kredit
Hallo Umjo,

Rayer hat einen kleinen unscheinbaren Link gesetzt.
5. Wort
StechusKaktus
Es gibt eine einfache Lösung: du musst rechtzeitig deinen Führerschein als verloren melden, dann bekommst du einen zweiten. Wenn der dir weggenommen wird, hast du immer noch den ersten, mit dem du dann nach Frankreich fahren kannst.
wokk
Das ist aber gaaanz schwer verboten und muss lange vorher vorbereitet werden . . .
Nun ja - deswegen habe ich auch noch meinen ersten Lappen ohne Säuferbalken.
Den habe ich dummerweise auch verloren. Jetzt wo ich schon Jahrzehnte in F wohne, ist er mir letztens wieder unter die Finger gekommen . . .
Zombijaeger
Super Tipps, die man hier liest </ironie>

Zitat: http://www.bussgeldkatalog.net/fahrerlaubnis/fuehrerschein-verloren/
Stellen Behörden hiernach fest, dass Sie den Führerscheinverlust nur vorgetäuscht haben, um ein neues Ausweisdokument zu erhalten für den Fall, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis abgeben mussten, können drakonische Strafen drohen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung begründet den Tatbestand des Meineids.

Nach § 154 Strafgesetzbuch (StGB) ist für einen Meineid eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, in minderschweren Fällen zwischen sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verhängen.
wokk
->Wiederauftauchen des verlorenen Führerscheins

Finden Sie den Führerschein nach Erhalt des Ersatzführerscheins doch noch wieder, müssen Sie das alte Dokument unverzüglich bei der zuständigen Behörde zurückreichen. Andernfalls droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.<-
moonlady123456
Versuchen wir es doch mal mit Logik:

Wenn jemand entweder zu dumm zum Autofahren ist oder aber keinerlei Lust hat, sich an irgendwelche Verkehrsregeln zu halten, dann sind vier Wochen Fahrpause doch eine gute Idee. Auch Frankreich oder Südeuropa freuen sich, von solchen Fahrern verschont zu bleiben.
bh_roth
Niemand kann mich zwingen, meinen Führerschein abzugeben. Wie auch? Mit Erzwingungshaft? Mit Stockschlägen auf die Fußsohlen? Gerade, weil ein Fahrverbot nur im Inland gilt, gebe ich ihn nicht ab. Ich werde ihn auch nicht verloren melden, weil danach beim "Wiederfinden" bürokratischer Wahnsinn stattfindet. Nein, ich finde ihn ganz einfach im Moment nicht, und nach etwa einem Monat taucht er wieder auf- Glückes Geschick, tirilli.
dschinn
Der Kollegah scheint zuviel Geld zu haben.
Wie man Punkte einsammeln kann um dann ein Monat Sperre zu bekommen... ich meine wtf ... wie doof ist der denn?
Und dann noch zuzätzlich keine Eier in der Hose haben und versuchen iwelche Schlupflöcher zu finden...
Sowas kann ich wirklich gut leiden.

Solche Leute machen mir Angst und die Pappe sollte für immer weg finde ich.
Skorti
@bh_roth
§ 90 OWig
(3) Ist die Einziehung eines Gegenstandes oder Unbrauchbarmachung einer Sache angeordnet worden, so wird die Anordnung dadurch vollstreckt, daß die Sache dem Betroffenen oder dem Einziehungsbeteiligten weggenommen wird. Wird die Sache bei diesen Personen nicht vorgefunden, so haben sie auf Antrag der Verwaltungsbehörde bei dem Amtsgericht eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Sache abzugeben. § 883 Abs. 2 und 3 der Zivilprozeßordnung gilt entsprechend.

Du darfst im Ausland nur fahren, weil du in Deutschland die Fahrerlaubnis besitzt. Wenn dir diese in Deutschland entzogen wird, entfällt auch die Erlaubnis in Frankreich.
Bussgeldkatalog.org:
Nach einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug kann im Ausland das Führen eines Fahrzeugs verboten sein. Je nach Land, fallen hier die Strafen unterschiedlich aus.

Und warum denn keine Erzwingungshaft?
Gibt es einen Grund, gerade in dem Fall auf die Erzwingungshaft zu verzichten?
In einem Land, in dem Erzwingungshaft angeordnet wird, wenn jemand die "GEZ" (neuer Name grad entfallen) nicht zahlt, warum sollte dann beim Führerschein darauf verzichtet werden?
Swan
Und Skorti, gehe ich recht in der Annahme, falls man den Lappen nicht rausrückt, bleibt die Fahrsperre erhalten bis alle anderen behördlichen Wege ausgeschöpft sind?

Da könnte mal schnell aus 1 Monat 6 Monate werden, und vielleicht eine kleine Anklage wegen Meineides?

Tja, wem das wert ist.
Kredit
Wenn die GEZ Erzwingungshaft erwirkt,
zahlt die GEZ für gesamte Zeit auch die Unterbringungskosten.

Wenn eine Behörde Erzwingungshaft erwirkt zahlt der Staat die Unterbringung!
Swan
Muss der Einsitzende dann nachdem er ausgesetzt wurde, die Kosten für die Einsitzung zurückzahlen?
bh_roth
@skorti: Du brauchst mir keine §§ zitieren. Das kann ich selbst nachlesen. Und es ist nicht so, dass ich das nicht wüsste. Aber hey, dann gebe ich eben eine eidesstattliche Erklärung ab, dass der Pappendeckel im Moment nicht auffindbar ist. Und dann? Wen juckts? Oder wie ich gerne sage: Cum Jucktum? Es gibt keinerlei Ansatzpunkte, mich wegen dieser Erklärung anklagen zu können. Ich denke nicht, dass meine Frau zum Gericht rennt, und denen sagt, dass der Führerschein doch die ganze Zeit im Schreibtisch liegt.
Da können ganze Schwadronen von Staatsanwälten vermuten, ich hätte eine eidliche Falschaussage gemacht, allein mit dem Beweis wird es nichts.
.
Und fahren im Ausland-- jaja, die gleiche Geschichte. Ich überquere bald täglich europäische Landesgrenzen. Noch nie hat jemand daran gezweifelt, dass ich meinen Führerschein, den ich vorzeige, rechtmäßig besitze, oder hatten den Argwohn, die Daten mal mit einer deutschen Behörde abzugleichen.
Selbst, als mir ein Deutscher im Wienerwald vor Wien ungebremst unter den Stahlcontainer-Anhänger meines im Stau stehenden LKW rauschte, dabei sein Leben verlor, wurde dem Führerschein besondere Aufmerksamkeit zuteil. Ein Blick auf beide Seiten, und schon hatte ich den wieder.
Ein mir bekannter deutscher LKW-Fahrer, der täglich 3 Staatsgrenzen passierte, und in Deutschland Fahrverbot hatte, fuhr jahrelang ungehindert, indem ein anderer Fahrer bis oder ab deutscher Grenze das Fahrzeug fuhr. Die Kontrollen im Ausland, bestimmt eine pro Fahrt führten nie zu einem Datenabgleich mit der deutschen Führerscheinstelle.
.Skorti, nicht falsch verstehen. Ich verstoße nicht gegen das Strafgesetz. Könnte ich mir das gar nicht erlauben, weil bei mir viel wichtigere Dinge an einem blütenweisen Strafregister hängen- Stichwort Zuverlässigkeit und Pension. Aber hier ist doch wirklich Null Risiko, die Strafandrohung ein Papiertiger.
Swan
bh_roth,
wenn du weißt, wo dein Führerschein liegt, oder versteckt ist, und du eine eidesstattliche Versicherung abgibst, dass du das nicht weißt, ist das Meineid.

Damit hast du kein Problem, weil du hier oft genug geschrieben hast, dass die Gesetze nur für andere gelten, jedoch nicht für dich.

Ich glaube jedoch, dass du dich sehr ängstlich zitternd an alle Gesetze hältst und hier nur deine große Macho-Fresse aufreißt. Weil du das sonst nirgends kannst.

Weiter so, es ist billige Lektüre.
dschinn
ich hol schon mal Popkorn
Swan
Ja dschinn, das ist alles, wozu du zu gebrauchen bist.
Skorti
Tja, bh_roth:
"Ich verstoße nicht gegen das Strafgesetz."
Könntest du dir nicht erlauben ...

Du meinst eher, du verstößt nicht gegen das Strafgesetz, wenn dir die Gefahr erwischt zu werden zu groß erscheint?

Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist ein Verstoß gegen das Strafgesetz. Diese schließt du "cum Jucktum" nicht aus.

Nur ein kleiner Tipp, wenn der Verdacht eines solchen Vorgehens aufkommt, kann es schon mal zu häufigeren "allgemeinen Verkehrskontrollen" kommen.
Also sollte man seinen verlorenen Führerschein wirklich nur im Ausland wiederfinden.
Swan
Meineid bleibt Meineid, auch wenn man nicht dafür verurteilt wird.
Genauso wie Mord Mord bleibt, auch wenn man dafür nicht am Halse aufgehängt baumeln muss.
bh_roth
Ich sprach absichtlich nicht von verloren, sondern von z.Zt. nicht auffindbar. Das ist ein Unterschied. Zumindest für mich. Ich behaupte nicht, ihn verloren zu haben, ich finde ihn nur nicht. Und ich könnte immer - unwiderlegbar - behaupten, mein Führerschein liegt blöderweise in meinem Haus in irgendwo im Ausland. Auch da kann man mich zu nichts zwingen
Übrigens sind das von mir nur hypothetische Überlegungen. Eines ist jedoch sicher: Egal, weswegen, ich gebe niemals meinen Führerschein ab, wenn ich dazu schriftlich aufgefordert werden würde. Eine justiziable Ausrede findet sich immer.
dschinn
Ja Schwan, das ist der Spruch, der zu Dir passt.
Etwas anderes als flätige Dummsprüche erwartet hier auch niemand von Dir.
Swan
Hallihallo, dschinn, winke winke!
Noch einer, der unablässig um meine Aufmerksamkeit buhlt und mich anfleht, seinem Enkel bei seiner Deutscharbeit zu helfen.

»Opa, was ist ‘flätig’?«
»Wet ick nich, ober dor is’n Amerikoner, der weet dat, den wüllt wie mol frogen. We heeft jo nich dies Dings mit die Wörter drin.«

Es ist mir ein Vergnügen deinem Enkel zu helfen, bei dir ist ja Hopfen und Malz verloren.

»Leider haben wir zu Ihrer Suche nach 'flätig' keine Treffer gefunden.
Oder meinten Sie: unflätig?
«

[Quelle: Duden]