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Fay60

Einsicht in Konten und Unterlagen

Mein Vater ist kürzlich verstorben, meine Schwester weigert sich trotz eines privatschriftlichen Testaments in dem die Geschwister gemeinschaftlich erben, Unterlagen vorzulegen. So fehlt die Übersicht über ein Girokonto ganz. Seit 2004 hat meine Schwester Generalvollmacht. Haben wir anderen das Recht alle Kontenbewegungen, Verträge usw. ab 2004 einzusehen bzw. vorlegen zu lassen??
Frage Nummer 72287

Antworten (2)
machine
Als erstes solltest Du in Erfahrung bringen, ob eine Generalvollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam bleibt. Falls ja, wende Dich an einen Rechtsbeistand, falls nein gehört meines Wissens das Girokonto zur Erbmasse und Deine Schwester hätte kein Recht, den Anderen die Einsicht zu verweigern.
P.S. Da wohl bereits im Vorfeld Probleme auftreten, ist ein Rechtsbeistand in jedem Fall angeraten.
MfG machine
elfigy
Und zwar ab 2002. Frühere Schenkungen sind verjährt. Aber nimm dir schnell einen Rechtsbeistand, wie schon meine Vorredner erwähnt haben.